Konstruktiv für den Erhalt der Osterfeuer am Blankeneser Elbstrand Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 10.02.2022
Letzte Beratung: 28.04.2022 Bezirksversammlung Ö 10.8
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 10.02.2022 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-2834B beschlossen.
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) hat unter Beteiligung der Finanzbehörde (FB) mit Schreiben vom 14.04.2022 wie folgt Stellung genommen:
Die langjährige Tradition der Blankeneser Osterfeuer am Elbstrand stärkt das Gemeinschaftsgefühl vor Ort, ist ein wichtiger Bestandteil des Brauchtums und der Stadtteilkultur und wird 2022 und darüber hinaus erhalten. Entscheidend dabei ist, dass die Sicherheit der Besucher:innen und der Schutz der Anwohner:innen zu jeder Zeit gewahrt werden.
Aus diesem Grund ist zunächst dem Bezirksamt Altona zu danken, welches nach intensiven Verhandlungen mit den Feuerbauern ein neues, tragfähiges Konsenspapier aufgesetzt hat, in dem sich das Bezirksamt Altona und die Feuerbauern dazu bekennen, die Sicherheit vor Ort sowie die Interessen der Anwohnenden zu stärken.
Damit die Traditionsfeuer am Blankeneser Elbstrand stattfinden können, bringt sich eine sehr große Zahl von ehrenamtlichen und beruflichen Sicherheitskräften aus den Bereichen von Hamburg Port Authority, Feuerwehr, Stadtreinigung, Polizei, Bezirksamt Altona, THW und Sanitätswesen ein, um einen dankenswerten Beitrag zum Fortbestehen der Osterfeuer zu leisten. Gemäß dem Auftrag der Bezirksversammlung sollen die benannten Institutionen finanziell so befähigt werden, dass über 2022 hinaus eine ordnungsgemäße Durchführung der Blankeneser Osterfeuer ermöglicht werden kann.
Hieraus entstehende Kosten sind von den beteiligten Behörden und Ämtern aus vorhandenen Ermächtigungen in den jeweiligen Einzelplänen zu decken. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit den zusätzlichen Bedarf im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung zu berücksichtigen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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