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Konstruktiv für den Erhalt der Osterfeuer am Blankeneser Elbstrand Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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10.02.2022
Sachverhalt

Seit vielen Jahrzehnten zieht es die Menschen zu Ostern an die Osterfeuer am Blankeneser Elbstrand. Es sind Bräuche und Traditionen wie diese nicht kommerzielle, aus der Ortsgemeinschaft heraus getragene und organisierte Veranstaltung, die die Identität und das Lebensgefühl einer Stadt prägen. Sie sorgen vor Ort für Zusammenhalt und stärken das Gemeinschaftsgefühl, denn alle sind willkommen.

 

Das Bezirksamt erklärte Ende 2021, dass die benötigten Gelder für Absperrungen und Begutachtungen, Geräteeinsätze zur Vorbereitung der Strandflächen sowie Verpflegungsaufwendungen, zum Beispiel für die vor Ort eingesetzten Sanitätskräfte aufgrund der vorherrschenden Haushaltslage nicht mehr vorhanden sind. Hinzu kommen Änderungen des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die eine Genehmigung wie in den Vorjahren nicht mehr zulassen.

 

Öffentliche Empörung und Kritik aus Teilen der lokalen Politik ist leider keine geeignete Lösung, um eine Durchführung der Osterfeuer am Elbstrand sicherzustellen. Vielmehr muss die Stadt, der Senat den Mehrwert dieser Traditionsveranstaltung erkennen und gemeinsam mit dem Altonaer Bezirksamt und allen Beteiligten inkl. den Feuerbauern umgehend eine tragfähige Lösung erarbeiten, damit das Osterfeuer nicht im wahrsten Sinne des Wortes für immer erlischt.


Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss stellvertretend für die Bezirksversammlung beschließen:

 

Der Senat, insbesondere die Finanzbehörde sowie weitere betroffene Behörden werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert, in Abstimmung mit dem Bezirksamt Altona die Durchführung der Blankeneser Osterfeuer als Kulturgut in diesem Jahr und auf Dauer sicherzustellen. Dafür ist vor allem sicherzustellen, dass die finanziell notwendigen Mittel für eine ordnungsgemäße Durchführung der Blankeneser Osterfeuer dem Bezirksamt zur Verfügung gestellt werden und beteiligte städtische Stellen ebenfalls die notwendige Unterstützung sicherstellen.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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