Kirchentwiete - Verkehrsberuhigende Maßnahmen Klopstockplatz - Instandsetzung der Nebenflächen von Haus Nr. 7-33 Rückmeldung zu der Stellungnahme der Fraktion GRÜNE zur 1. Verschickung Mitteilungsdrucksache des Amtes
Kirchentwiete
Von den beschriebenen vier Flächen, auf denen nach dem geplanten Umbau noch irregulär geparkt werden kann, befinden sich zwei vor Hauseingängen bzw. Garageneinfahrten. Diese Standorte fallen aus, um mit baulichen Maßnahmen oder Absperrelementen zu agieren. Der Bereich vor Haus Nr. 18 / 20 ist als Ausweichfläche für Begegnungsverkehr erforderlich und die Fläche zwischen Haus Nr. 16 und 18 werden wir als Aufstellort für Fahrradbügel überprüfen.
Zusätzliche Parkverbortsschilder sind in einem verkehrsberuhigten Bereich nicht anordnungsfähig, da die Regelung gemäß StVO eindeutig ist.
Klopstockplatz
In dem betrachteten Abschnitt sind 22 neue Fahrradabstellplätze vorgesehen und 10 Anschlussmöglichkeiten bereits vorhanden. Von dem Einbau weiterer Fahrradbügel wird vorerst abgesehen, da erst einmal beobachtet werden soll, ob der Bedarf mit dieser Anzahl gedeckt wird. Der vorgeschlagene Standort für zusätzliche Bügel auf der Fläche Klopstockplatz / Holländische Reihe kommt nicht Betracht, da hier in den Sommermonaten Außengastronomie ansässig ist.
Die Maßnahmen in der Straße Klopstockplatz sind als „Zugabe“ zu den Nachbesserungen zur Erschließung Kirchentwiete zu betrachten, weil dort aktuell die Hochbauarbeiten abgeschlossen wurden. Deshalb wird die Planungsgrenze nicht ausgeweitet, da das den Kostenrahmen sprengen würde.
Der angeregte Sonderparkplatz vor dem Alten- und Pflegeheim „Rumond-Walther-Haus“, Klopstockplatz 4, wird als gesonderte Maßnahme unter dem Titel „Förderung der Barrierefreiheit" geprüft.
Anmerkung: Der öffentlich genutzte Privatgrund ist an der Grundstücksgrenze vor den Häusern Klopstockplatz Nr. 9 - 33 zu erkennen. Im Zuge der Überarbeitung des Plans wird diese gekennzeichnet werden.
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