Kinderschutz auch in Notunterkünften baulich gewährleisten Stellungnahme des Jugendhilfeausschusses Altona Unter den Mitgliedern des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten bzw. den Sprecher:innen der Fraktionen abgestimmter Entwurf
Letzte Beratung: 02.07.2025 Jugendhilfeausschuss Ö 6
Aus der Notunterkunft in der Tasköprüstraße wurde dem Jugendhilfeausschuss (JHA) zunächst berichtet, dass dort bis zu drei Familien mit Personen unterschiedlichen Geschlechts in einem Kompartement untergebracht seien, was mit ganz erheblichen Herausforderungen im Hinblick auf den stets zu gewährleistenden Kinderschutz verbunden wäre.
Auf entsprechende Nachfrage des JHA wurde hierzu dann im bezirklichen Sozialausschuss durch f & w berichtet, dass zwar eine Belegung von nur einer Familie pro Kompartiment gewünscht sei, aktuell jedoch aus Kapazitätsgründen nicht möglich wäre. Bei einer Mehrfachbelegung würden allerdings maximal zwei Familien einem Kompartement zugewiesen. Aus Brandschutzgründen sei eine räumliche Unterteilung beispielsweise mithilfe von Stellwänden innerhalb des Kompartements nicht möglich, zumal auch diese umgangen werden könnte. Insofern sei hier die Pflicht zur elterlichen Sorge für die Sicherstellung des Kinderschutzes besonders wichtig. Es sei allen Beteiligten bewusst, dass die die durch die Doppelbelegung entstehende mangelnde Privatsphäre nicht wünschenswert sei.
Der Jugendhilfeausschuss im Bezirk Altona stellt hierzu wie folgt fest:
Auch wenn es bei der Unterbringung in sog. Notunterkünften stets um die ultima ratio zur Verhinderung von Obdachlosigkeit handelt und dem JHA insoweit durchaus bewusst ist, dass die Schaffung üblicher und angemessener Unterbringungsstandards zwar stets wünschenswert indes nicht immer gewährleistet werden kann, sind auch in Notunterkünften zur Wahrung des Kindeswohls zwingend Mindeststandards einzuhalten. Dass der Stadt Hamburg und den jeweiligen Betreibern der Einrichtungen obliegende Wächteramt zum Kinderschutz kann und darf insoweit nicht auf einen Verweis auf die elterliche Sorge beschränkt werden. Der Jugendhilfeausschuss erkennt in der Unterbringung von mehr als einer Familie in einem Kompartement die zwingenden Mindeststandards des Kinderschutzes als nicht mehr gewährleistet. Dies sollte daher zur Wahrung verbindlicher Mindeststandards verbindlich vermieden werden.
Der Jugendhilfeausschuss wird um Beratung und ggf. Beschlussfassung gebeten.
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