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Kinderfreundliche Unterkunft - Fortsetzung des Projektes mit Plan International Deutschland e.V. Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

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29.09.2020
Sachverhalt

Der Träger Plan International Deutschland e.V. beantragt in Kooperation mit der Fachärztin für Kinder und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Frau Nietsche-Janßen die Bewilligung der Fortsetzung des Projektes „Kinderfreundliche Unterkunft“ in einer weiteren öffentlich rechtlichen Unterkunft in Altona in Höhe von 19.518 Euro aus dem Quartiersfonds II.

 

Plan International e.V. hat dem Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren,

Geflüchtete und Gesundheit (SozA) im Januar 2020 die Ergebnisse des ersten Projektes aus dem Albert-Einstein-Ring (AER) vorgestellt.

 

In dem Bericht des Trägers wurde deutlich, dass im Rahmen der durchgeführten Risiko- und Schutzanalyse verschiedene Handlungsbedarfe identifiziert werden konnten, die das Sicherheitsempfinden der Kinder in der Unterkunft erheblich beeinflussen. In Zusammenarbeit mit dem Träger f & w fördern und wohnen AöR, den Eltern und weiteren Akteur*innen vor Ort konnten Verbesserungen für die Kinder und die Bewohner*innen herbeigeführt werden. Ein zentrales Ergebnis dieses Projektes ist, dass die Sozialbehörde eine zentrale Kinderschutzfachkraft bei f & w einstellt, die die Belange der Kinder und deren Familien mehr in den Fokus nimmt, die Belegung im AER auf 300 Plätze reduziert worden ist, dort Familienräume geschaffen werden, die Etagen abschließbar sind und ein Kinder- und Entwicklungsraum  eingerichtet wurde, deren Betrieb aus Mitteln des Jugendamtes unterstützt wird.

 

In einer noch zu bestimmenden Unterkunft in Altona soll eine weitere

 

  1. partizipative Risiko- und Schutzanalyse durchgeführt werden. Auf der Grundlage der Ergebnisse soll
  2. die Einrichtung, Nutzung und Verstetigung eines entwicklungsfördernden, kinderfreundlichen Raumes mit Multiakteursansatz (Einbezug der Eltern, Unterstützung durch Professionelle) erfolgen.
  3. Es werden Angebote durchgeführt, die auf die Weiterentwicklung der auf Kindeswohl und Kindeschutz bezogenen elterlichen Kompetenzen fördert und

 

 

  1. eine anwendungsorientierte Begleitung des Unterkunfts- und Sozialmanagements in den Bereichen kindeswohlbezogene Kooperationen mit externen Hilfs- und Fachangeboten abzielt.

 

Die Unterkunft soll auf der Grundlage eines Fachgespräches ermittelt werden. Kriterien sind zum Beispiel die Anzahl der in der Unterkunft lebenden Kinder im Alter von 0 - 8 Jahren und die gemeldeten Kindeswohlgefährdungen. Berücksichtigt werden auch Kooperationsmöglichkeiten, die für einen gelingenden Prozess zwingend erforderlich sind.

 

Aus fachlicher Sicht wird die Weiterführung des Projektes, insbesondere jetzt im Coronajahr, sehr begrüßt und befürwortet. Die Situation der Kinder ist durch den Lockdown, durch die Verunsicherung der Eltern und durch die Ungewissheit, wie sich das Leben hier in Deutschland für die geflüchteten Familien weiter entwickeln wird, sehr belastend. Eine Risiko- und Schutzanalyse mit den daraus zu entwickelnden Veränderungen sollen zur Stabilisierung der Kinder und ihrer Familien beitragen.   

Im Quartiersfonds II sind jetzt im laufenden Haushaltsjahr 20.000 Euro für die Fortsetzung des Projektes reserviert.

 

Das Bezirksamt empfiehlt dem SozA für das Projekt „Kinderfreundliche Unterkunft“ Mittel in Höhe von 19.518 Euro aus dem Quartiersfonds II (flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe) zur Verfügung zu stellen.

 

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