Keine Werbung für Ungesundes – Hamburg muss handeln! Dringlicher Antrag der Fraktion GRÜNE
Letzte Beratung: 03.02.2026 Sozialausschuss Ö 8
Seit Jahrzehnten steigt weltweit die Rate der Menschen mit Übergewicht und Adipositas an. Waren 1990 weltweit noch 25% der erwachsenen Bevölkerung übergewichtig, so waren es 2022 schon 43%. In Deutschland wiesen 2022 54% der Frauen und 63% der Männer Übergewicht auf. Bei Kindern ist die Entwicklung sogar noch dramatischer: der Anteil der übergewichtigen Kinder hat sich im gleichen Zeitraum mehr als verdoppelt. 1990 betrug weltweit
der Anteil der übergewichtigen Kinder 8% (im Alter von 5-19 Jahren). 2022 waren es bereits 20%. Auch in Deutschland liegt ihr Anteil bei 20%. Die aus Übergewicht und falscher Ernährung
resultierenden Krankheiten wie Diabetes Typ II, Fettstoffwechselstörungen und Bluthochdruck sind heute die häufigsten Krankheiten in deutschen Praxen. Zudem nimmt auch Mangelernährung in deutschen Bevölkerung zu. Die Folgekosten werden für Deutschland auf 100 Milliarden Euro geschätzt.
Die Debatten um Erhöhungen des Zusatzbeitrages bei den Krankenkassen zum Jahreswechsel machten zudem deutlich, dass dringender Handlungsbedarf in der Prävention besteht. Deutschland gibt im EU-Durchschnitt überdurchschnittlich viel für Gesundheit aus, weist aber eine geringere Lebenserwartung als der EU Durchschnitt auf. So sieht es auch der im Dezember 2025 vorgestellte Public-Health Index des AOK Bundesverbands und des deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ). Dort erreicht Deutschland den vorletzten Platz von 18 untersuchten europäischen Ländern im Bereich der Prävention chronischer Erkrankungen. Dabei macht die Weltgesundheitsorganisation (WHO) seit Jahren klar, welche Präventionsmaßnahmen effektiv sind: die Einführung einer Zuckersteuer, Reduzierung der Verfügbarkeit sowie Werbebeschränkungen für Ungesundes.
Um Regierungen dabei zu unterstützen, wirksame Maßnahmen gegen Fehlernährung zu implementieren, hat die WHO 2015 sogenannte Nährwertprofile entwickelt, die 2023 noch einmal aktualisiert und weiterentwickelt wurden. Hierzu werden Lebensmittel in 22 verschiedene
Produktgruppen unterteilt.
Bei Anwendung der Regelung dürfen Lebensmittel wie Schokolade und Süßwaren, Energieriegel, süße Toppings und Desserts (Kategorie 1), Kuchen, süße Backwaren, und Backwarenmischungen (Kategorie 2), Fruchtsäfte (Kategorie 4.1), Energy Drinks (Kategorie 4.4) Limonaden (Kategorie 4.5) und Speiseeis (Kategorie 5) praktisch gar nicht beworben werden.
Grundsätzlich beworben werden dürfen bei Anwendung der Regelung nur frische und gefrorene Früchte, Gemüse und Hülsenfrüchte (Kategorie 15). Für alle anderen Produktgruppen ilt, dass sie nur beworben werden dürfen, wenn sie spezifische Mengen an Zucker, Fett, Gesamtkalorienmenge und/ oder Salz pro 100g nicht überschreiten. Diese Grenzwerte sind für die spezifischen Lebensmittelgruppen jeweils definiert (siehe Table 1. The NPM 2023, in WHO Regional Office for Europe nutrient profile model second edition, Copenhagen, 2023).
Die umfangreichste Regulierung ungesunder Lebensmittel findet sich heute in Chile. Dafür nutzt Chile Nährwertprofile, die sich an der WHO orientieren. Auch das von der deutschen Ampelregierung geplante und letztlich gescheiterte Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz sollte sich auf die Nährwertprofile der WHO stützen, wobei einige Abweichungen bspw. bei Vollfett- Milch und Fruchtsäften geplant waren.
Auch die Stadt Hamburg hat eine Verantwortung dafür, ihre Bürgerinnen und Bürger – insbesondere Kinder – vor den Gefahren einer ungesunden Ernährung zu schützen. Im Bereich der von der WHO geforderten Werbeschränkungen hat die Stadt Hamburg einen Hebel, an dem sie ansetzen kann. Sie verfügt über ca. 5.000 öffentliche Werbeflächen an Bushaltestellen und Litfaßsäulen, die mittels öffentlicher Ausschreibung durch private Unternehmen betrieben werden. Im Sinne der Prävention muss die Bewerbung ungesunder Lebensmittel im Sinne der Nährwertprofile der WHO der kommenden Ausschreibungen ausgeschlossen werden.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:
Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) werden gemäß §27 BezVG gebeten, in den kommenden Ausschreibungen der öffentlichen Außenwerbeflächen die Bewerbung ungesunder Lebensmittel gemäß der 2015 veröffentlichten und 2023 aktualisierten Nährwertprofile des Regionalbüros für Europa der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auszuschließen (siehe WHO Regional Office for Europe nutrient profile model second edition, Copenhagen, 2023).
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebten.
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