20-5193

Keine weiteren Kürzungen der Rahmenzuweisungen in der OKJA Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 16.08.2018

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 16.08.2018 stellvertretend für die Bezirksversammlung den als Anlage beigefügten Beschluss (Drucksache 20-4885.1) gefasst.

 

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) hat hierzu mit Zuschrift vom 12.09.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

Der Senat hat sich auf Grundregeln zur Ausgabenbegrenzung verständigt, um bis zum Jahr 2020 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung legt der Senat alle zwei Jahre Eckwerte fest, in deren Rahmen die Fachbehörden ihre Planungen vornehmen. Im Ergebnis konnten die Rahmenzuweisungen für die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit und der Förderung der Erziehung in der Familie seit 2015 mehrmals erhöht werden.

 

Für den Haushalt 2019/ 2020 plant die BASFI, die drei Rahmenzuweisungen aus dem Einzelplan 4 (vgl. Drs. 12/14000, hier „Vorbericht zu den Einzelplänen der Bezirksämter“) für die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe deutlich, d.h. um insgesamt über rd. 2,1 Mio. Euro zu erhöhen. Darin enthalten sind Mittel zur Abdeckung von Mehrbedarfen für Tarifsteigerungen sowie zusätzlich 1.000 TEUR zur Stärkung der Infrastruktur der Offenen Kinder- und Jugendarbeit aufgrund der deutlich zunehmenden minderjährigen Bevölkerung. Weitere Mittel sind für die zusätzlichen Einrichtungen der Kinder-und Jugendarbeit sowie der Familienförderung im Mittleren Landweg (Bergedorf) und auf dem Campus Steilshoop (Wandsbek) eingeplant,

Die Rahmenzuweisungen für Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit und der Förderung der Erziehung in der Familie werden damit gegenüber 2012 gesteigert. Um den Bezirksämtern flexible Bewirtschaftungsspielräume zu eröffnen, sollen die Mittel aus den drei genannten Rahmenzuweisungen auch weiterhin in vollem Umfang zur gegenseitigen Deckung eingesetzt werden können.

 

Über den Entwurf des Haushaltsplans 2019/2020 und die Fortschreibung der Finanzplanung wird die Bürgerschaft im Zuge ihrer Haushaltsberatungen Ende des Jahres 2018 beschließen.

 

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