21-1579

Keine Kommerzialisierung von Grün- und Erholungsanlagen Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 14.01.2021 Hauptausschuss Ö 2.2

Sachverhalt

Hamburg ist im Vergleich mit anderen Metropolen eine besonders grüne Stadt. Neben den grünen Uferbereichen der Flüsse, den Naturschutzgebieten und den vielen Bäumen tragen dazu vor allen Dingen die vielen Grünanlagen bei. Gemessen an der Zahl der Einwohnenden bietet keine andere Stadt Deutschlands mehr Grünflächen.

 

Städtische Grünanlagen sind nicht nur Refugien für verschiedene Tierarten und leisten einen Beitrag zum Stadtklima, sondern dienen den Bürger*innen auch zur wichtigen Naherholung. Dies hat viele Facetten: Für die einen bedeutet Naherholung mit Freund*innen bei einem Picknick zu quatschen, für die anderen eher ruhig ein Buch im Rasen zu lesen oder einen Spaziergang zu machen. Für viele gehören auch kulturelle und soziale Veranstaltungen dazu.

Grundlage für die Nutzung von Grünflächen ist die Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen.

 

Der Hauptausschuss möge daher stellvertretend für die Bezirksversammlung folgenden Beschluss fassen:

 

Vor diesem Hintergrund wird das Bezirksamt Altona gemäß § 19 BezVG aufgefordert,

 

  1. der Kommerzialisierung von Grün- und Erholungsanlagen entgegenzuwirken, indem das Verbot von Werbung gemäß § 1, Abs. 3 Nr. 9 der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen bei künftigen Veranstaltungen durchgesetzt wird,

 

  1. zukünftige Antragssteller*innen auf den Leitfaden "Nachhaltige Veranstaltungen" der BUKEA hinzuweisen und Veranstaltungen, die die Kriterien des Leitfadens beachten, bei der Vergabe bevorzugt zu berücksichtigen,

 

  1. bei zukünftigen Veranstaltungskonzepten die Vereinbarkeit von Wohnbebauung/Schutz der Anwohnenden und den von den Veranstaltungen ausgehenden Licht- und Lärmimmissionen sicherzustellen und die Einhaltung der Grenzwerte zu überprüfen.

 

 

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