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Kein Flickenteppich auf der Elbchaussee - vorgelegte Planung grundlegend überarbeiten! Alternativantrag der Fraktionen von CDU und FDP zur Drucksache 21-0623

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.01.2020
Sachverhalt

Nachdem die Erstverschickung im Herbst 2019 bereits in der internen Behördenabstimmung wegen erheblicher Sicherheitsbedenken gescheitert war, ist dem Verkehrsausschuss in der vorigen Sitzung die Zweitverschickung vorgestellt worden.

 

Im Ergebnis wird auch diese Planung keinem Verkehrsteilnehmer gerecht, weder den Radfahrern noch den Fußgängern oder dem Pkw- und Lkw-Verkehr. Hier zeigt sich, dass vorab nicht die zentrale Frage beantwortet wurde, welche Verkehre die Elbchaussee in Zukunft vorrangig abwickeln soll. Es ist bedauerlich, dass es weiterhin keinen Generalverkehrsplan für Hamburg gibt, der solche Fragen grundsätzlich klären würde.

 

Die vorgelegte Planung ist ein heilloses Durcheinander von Radfahrstreifen, Mischverkehr, Tempo 50 mit Überholverbot, Tempo 50 ohne Überholverbot oder Tempo 30 mit Überholverbot und das in wild wechselnder Abfolge. So werden unzählige potenzielle zusätzliche Gefahrenstellen geschaffen.

 

Diese Planung muss daher insbesondere unter Verkehrssicherheitsaspekten dringend grundsätzlich überarbeitet werden.

 

Es ist bedauerlich, dass die Vielzahl an Hinweisen und Wünschen aus der umfangreichen Bürgerbeteiligung offensichtlich in der vorgelegten Planung nicht berücksichtigt wurden. So wird gut gemeinte Beteiligung letztendlich ad absurdum geführt.

 

Aus diesem Grund beschließt die Bezirksversammlung auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP folgende Stellungnahme zur vorliegenden Planung:

 

Der Senat sowie die zuständigen Fachbehörden werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert,

 

  1. die vorliegenden Pläne grundsätzlich zu überarbeiten und dabei Alternativen zur sicheren und einheitlichen Führung des Radverkehrs aufzuzeigen. Dabei muss die Frage beantwortet werden, welche Verkehre zukünftig auf welchen Straßenzügen abgewickelt werden sollen und wie eine parallele Führung von Pkws, Lkws Fahrrädern und Fußgängern im Einklang mit der Verkehrssicherheit zu bringen sind.
  2. als Alternative aufgrund der erkennbar begrenzten Platzverhältnisse im Verlauf der Elbchaussee eine durchgängige sichere Radführung auf einer Seite, bevorzugt stadtauswärts, zu prüfen und für den Radverkehr in Gegenrichtung eine mögliche Alternative parallel zur Elbchaussee zu ermitteln und darzustellen;

 

  1. den parallel zur Elbchaussee verlaufenden Straßenzug (Bernadottestraße über Holländische Reihe bis zum Ottenser Marktplatz/ Max-Brauer-Allee) als eine alternative Route für den Radverkehr zu untersuchen,

 

  1. die überarbeiteten Planungen einem Sicherheitsaudit zu unterziehen, bei dem alle potenziellen Konfliktlagen – Fußgänger, Radfahrer, motorisierter Verkehr – in die Untersuchung einbezogen werden,

 

  1. den Stellplatz für Menschen mit Behinderung in Teufelsbrück im Gegensatz zur bisherigen Planung auch in Zukunft weiterhin dort zu erhalten.

 

  1. den Einbau digitalisierter Verkehrslenkungssysteme bei der Realisierung miteinzubeziehen, etwa vernetzte „Schlauampeln“, die ihre Schaltung automatisch aus dem aktuellen Verkehrsaufkommen berechnen und helfen, Abgase, Staus sowie Stop and Go zu vermeiden.

 

 

Anhänge

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