Kein Flickenteppich auf der Elbchaussee - vorgelegte Planung grundlegend überarbeiten! Alternativantrag der Fraktionen von CDU und FDP zur Drucksache 21-0623
Letzte Beratung: 30.01.2020 Bezirksversammlung Ö 8.1.1
Nachdem die Erstverschickung im Herbst 2019 bereits in der internen Behördenabstimmung wegen erheblicher Sicherheitsbedenken gescheitert war, ist dem Verkehrsausschuss in der vorigen Sitzung die Zweitverschickung vorgestellt worden.
Im Ergebnis wird auch diese Planung keinem Verkehrsteilnehmer gerecht, weder den Radfahrern noch den Fußgängern oder dem Pkw- und Lkw-Verkehr. Hier zeigt sich, dass vorab nicht die zentrale Frage beantwortet wurde, welche Verkehre die Elbchaussee in Zukunft vorrangig abwickeln soll. Es ist bedauerlich, dass es weiterhin keinen Generalverkehrsplan für Hamburg gibt, der solche Fragen grundsätzlich klären würde.
Die vorgelegte Planung ist ein heilloses Durcheinander von Radfahrstreifen, Mischverkehr, Tempo 50 mit Überholverbot, Tempo 50 ohne Überholverbot oder Tempo 30 mit Überholverbot und das in wild wechselnder Abfolge. So werden unzählige potenzielle zusätzliche Gefahrenstellen geschaffen.
Diese Planung muss daher insbesondere unter Verkehrssicherheitsaspekten dringend grundsätzlich überarbeitet werden.
Es ist bedauerlich, dass die Vielzahl an Hinweisen und Wünschen aus der umfangreichen Bürgerbeteiligung offensichtlich in der vorgelegten Planung nicht berücksichtigt wurden. So wird gut gemeinte Beteiligung letztendlich ad absurdum geführt.
Aus diesem Grund beschließt die Bezirksversammlung auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP folgende Stellungnahme zur vorliegenden Planung:
Der Senat sowie die zuständigen Fachbehörden werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert,
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