22-2165.2

K.o.-Tropfen: Prävention, Aufklärung und Opferschutz in Altona stärken Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE zur Drucksache 22-2165.1 (lag in der Sitzung des Sozialausschusses vom 02.06.2026 als Tischvorlage vor)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 11.06.2026 Hauptausschuss Ö 4.1

Sachverhalt

K.-o.-Tropfen stellen eine erhebliche Gefahr für die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung dar; zugleich ist ihre Nachweisbarkeit zeitlich stark begrenzt, sodass Betroffene häufig unter erheblichem Zeitdruck handeln müssen. Daraus folgt ein besonderer Handlungsbedarf hinsichtlich schneller Information, niedrigschwelliger Unterstützung, medizinischer Versorgung und gerichtsfester Spurensicherung.

Hamburg verfügt bereits über wichtige Strukturen im Bereich Opferschutz, Beratung und vertraulicher Spurensicherung, insbesondere durch die rechtsmedizinische Untersuchungsstelle am UKE sowie bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebote. Gleichzeitig zeigen Erfahrungsberichte von Betroffenen, die öffentliche Debatte sowie die hohe anzunehmende Dunkelziffer, dass weiterhin erhebliche Informations-, Zugangs- und Versorgungslücken bestehen.

Eine wirksame Strategie gegen den Einsatz von K.-o.-Tropfen muss Prävention, Opferschutz, medizinische Versorgung, Awareness und öffentliche Information zusammendenken. Dabei darf Prävention nicht allein auf Verhaltensregeln für potenziell Betroffene reduziert werden, sondern muss auch Täterstrategien, Umfeldsensibilisierung und institutionelle Handlungsfähigkeit in denBlick nehmen. Zugleich sollte berücksichtigt werden, dass entsprechende Taten nicht ausschließlich im Nachtleben oder im öffentlichen Raum stattfinden, sondern wie zuletzt auch durch den Fall Pelicot in Frankreich sichtbar wurde ebenso im privaten unduslichen Umfeld vorkommen können.

Vor dem Hintergrund des vielfältigen Nachtlebens, zahlreicher Veranstaltungsorte sowie einer großen Zahl junger Menschen im Bezirk erscheint Altona besonders geeignet, bestehende Hamburger Strukturen sichtbarer zu machen, Informationswege zu verbessern und Versorgungslücken systematisch zu schließen.

Der Sozialausschuss möge daher Folgendes beschließen:

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration sowie die Behörde für Inneres und Sport werden gemäß § 27 BezVG gebeten,

  1. den Bezirk Altona als Modellstandort für eine Informations-, Präventions- und Unterstützungsstrategie im Umgang mit K.-o.-Tropfen auszuwählen;
  1. hierbei bestehende Hamburger Hilfs- und Unterstützungsstrukturen ausdrücklich einzubeziehen, insbesondere:
  • die rechtsmedizinische Untersuchungsstelle am UKE,
  • Opferhilfe Hamburg,
  • Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt,
  • Polizei und Opferschutz,
  • sowie relevante Einrichtungen der Jugendhilfe und Veranstaltungsbranche;
  1. bestehende Hilfs- und Unterstützungsangebote besser sichtbar, schneller erreichbar und niedrigschwelliger zugänglich zu machen;
  1. eine öffentlich sichtbare Informations- und Aufklärungskampagne zu entwickeln, die insbesondere über
  • schnelle Handlungsmöglichkeiten im Verdachtsfall,
  • bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebote,
  • glichkeiten vertraulicher Spurensicherung,
  • Hilfsangebote unabhängig von einer Strafanzeige,
  • sowie Risiken im öffentlichen wie auch privaten Umfeld informiert;
  1. eine bezirksweite Aufklärungskampagne an Schulen, in Jugendzentren und in öffentlichen Einrichtungen durchzuführen;
  1. eine öffentlich sichtbare Plakat- und Informationskampagne im Bezirk Altona zu konzipieren und umzusetzen;
  1. gemeinsam mit Gastronomie-, Kultur- und Veranstaltungsbetrieben bestehende Awareness- und Präventionskonzepte zu überprüfen und weiterzuentwickeln;
  1. eine niedrigschwellige und zeitnahe toxikologische Diagnostik einschließlich notwendiger Laboruntersuchungen, Alkoholbestimmungen und gerichtsfester Spurensicherung finanziell vollständig abzusichern, sodass für Betroffene keine Kosten entstehen und finanzielle Hürden eine schnelle Abklärung nicht verzögern oder verhindern können;
  1. zu prüfen, ob und wo weitere Versorgungslücken bei Beratung, Erreichbarkeit, Spurensicherung oder medizinischer Erstversorgung bestehen;
  1. dem Sozialausschuss über die Ergebnisse und die geplanten weiteren Schritte zu berichten.
Petitum/Beschluss

Der Sozialausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
11.06.2026
Ö 4.1
Anhänge

ohne

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