K.o.-Tropfen: Prävention, Aufklärung und Opferschutz in Altona stärken Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE zur Drucksache 22-2165.1 (lag in der Sitzung des Sozialausschusses vom 02.06.2026 als Tischvorlage vor)
Letzte Beratung: 11.06.2026 Hauptausschuss Ö 4.1
K.-o.-Tropfen stellen eine erhebliche Gefahr für die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung dar; zugleich ist ihre Nachweisbarkeit zeitlich stark begrenzt, sodass Betroffene häufig unter erheblichem Zeitdruck handeln müssen. Daraus folgt ein besonderer Handlungsbedarf hinsichtlich schneller Information, niedrigschwelliger Unterstützung, medizinischer Versorgung und gerichtsfester Spurensicherung.
Hamburg verfügt bereits über wichtige Strukturen im Bereich Opferschutz, Beratung und vertraulicher Spurensicherung, insbesondere durch die rechtsmedizinische Untersuchungsstelle am UKE sowie bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebote. Gleichzeitig zeigen Erfahrungsberichte von Betroffenen, die öffentliche Debatte sowie die hohe anzunehmende Dunkelziffer, dass weiterhin erhebliche Informations-, Zugangs- und Versorgungslücken bestehen.
Eine wirksame Strategie gegen den Einsatz von K.-o.-Tropfen muss Prävention, Opferschutz, medizinische Versorgung, Awareness und öffentliche Information zusammendenken. Dabei darf Prävention nicht allein auf Verhaltensregeln für potenziell Betroffene reduziert werden, sondern muss auch Täterstrategien, Umfeldsensibilisierung und institutionelle Handlungsfähigkeit in denBlick nehmen. Zugleich sollte berücksichtigt werden, dass entsprechende Taten nicht ausschließlich im Nachtleben oder im öffentlichen Raum stattfinden, sondern – wie zuletzt auch durch den Fall Pelicot in Frankreich sichtbar wurde – ebenso im privaten undhäuslichen Umfeld vorkommen können.
Vor dem Hintergrund des vielfältigen Nachtlebens, zahlreicher Veranstaltungsorte sowie einer großen Zahl junger Menschen im Bezirk erscheint Altona besonders geeignet, bestehende Hamburger Strukturen sichtbarer zu machen, Informationswege zu verbessern und Versorgungslücken systematisch zu schließen.
Der Sozialausschuss möge daher Folgendes beschließen:
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration sowie die Behörde für Inneres und Sport werden gemäß § 27 BezVG gebeten,
Der Sozialausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
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