21-1203

Interessensbekundungsverfahren Beweidung Schnaakenmoor Beschlussempfehlung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 03.11.2020 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 6

Sachverhalt

Die Ausschreibung zum Interessensbekundungsverfahren wurde ohne Befassung und Beschluss des zuständigen Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport in Form einer Pressemitteilung veröffentlicht.

 

Im Punkt 6 dieser Ausschreibung, Vorgaben zur Beweidung, unter Position 2 wird der Einsatz von Herdenschutzhunden gefordert: „Sicherstellung eines vorbildlichen und allen gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Herdenschutzes auf allen Flächen. Wolfssichere Zäune und Herdenschutzhunde in ausreichender (Zahl) sind in der Kombination einzusetzen.“

 

Als Herdenschutzhunde werden u.a. Rassen wie der Kangal, Kaukasischer Otwscharka, Pyrenäen Berghund, Maremmano Abruzzese eingesetzt. Diese Hunderassen fallen größtenteils unter die Hamburger Hundeverordnung, sie sind Listenhunde der Kategorie 3. Bei ihnen wird grundsätzlich eine Gefährlichkeit unterstellt.

 

Das Schnaakenmoor ist, insbesondere auch coronabedingt, stark frequentiert. Vor allem Familien mit Kindern und viele Gassigänger*innen mit Hunden nutzen das Gebiet für Naturerlebnisse. Konflikte oder Vorfälle mit Hütehunden dürfen auf keinen Fall befördert werden. Eine (wolfssichere) Einzäunung der Herde ist ausreichend.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufgrund der Dringlichkeit empfiehlt der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport dem Hauptausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Das Bezirksamt wird vorbehaltlich des Ausschlusses eines Konkurrenzschutzverfahrens gemäß § 19 (2) BezVG  aufgefordert,

 

  • die Forderung, Herdenschutzhunde bei der Beweidung im Schnaakenmoor einzusetzen, ersatzlos aus der Ausschreibung zu streichen; Bieter*innen und Interessent*innen sind umgehend entsprechend zu informieren.

 

  • alle eingegangenen Angebote dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport vorzulegen.

 

Der Ausschuss entscheidet abschließend über das weitere Vorgehen und die Vergabe der Beweidung.

 

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