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Interessengemeinschaft Große Bergstraße erhalten und lokale Nahversorgungszentren besser unterstützen! Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 08.09.2025 Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz Ö 5.1

Sachverhalt

Eine Teilzeitkraft auf Honorarbasis kann als Mittler zwischen den lokalen Einzelhandels- undDienstleistungsbetrieben sowie dem Bezirksamt, der Handelskammer und anderen zuständigenStellen eine gute Unterstützung bei der Reorganisation einer Interessengemeinschaft in derGroßen Bergstraße sein. Angesichts des zunehmenden Leerstands von Ladenflächen in denNahversorgungszentren im Bezirk Altona sollte außerdem zeitnah eine Stelle im Bezirksamtgeschaffen werden, die zur Vermeidung längerer Leerstände von Ladenflächen beratend undunterstützend tätig wird.

Der vorliegende Antrag ist dringlich und daher gemäß § 15 Abs. 3 BezVG durch denHauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung zu beschließen. Eine Abhilfe bzgl. der bereitsvon den Mitgliedern beschlossenen Auflösung der Interessengemeinschaft Große Bergstraße e.V.und bzgl. der auch im Übrigen desolaten Lage der Nahversorgungszentren in Altona ist dringenderforderlich. Eine reguläre Beschlussfassung erst bei der nächsten Bezirksversammlung EndeSeptember kann daher nicht abgewartet werden.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz empfiehlt dem Hauptausschuss gemäß § 15 Abs. 3 BezVG anstelle der Bezirksversammlung Folgendes zu beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, als Sofortmaßnahme zur Unterstützung einer Reorganisation der Interessengemeinschaft Große Bergstraße e.V. oder ggf. einer Neugründung eines vergleichbaren Zusammen-schlusses eine Teilzeitstelle auf Honorarbasis, die z.B. mit einem Studierenden eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiengangs im höheren Fachsemester - z.B. im Rahmen eines Praktikumssemesters - besetzt werden könnte, zu fördern. Geeignete Finanzierungsmöglichkeiten sind zu identifizieren und ggf. die erforderlichen finanziellen Mittel bei der zuständigen Fachbehörde einzuwerben.
  2. Die zuständige Fachbehörde wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, dem Fachbereich Wirtschaftsförderung des Bezirksamtes die Schaffung einer weiteren Vollzeitstelle zur Bestandspflege der Nahversorgungszentren des Einzelhandels- und Dienstleistungssektors in Altona - insbesondere zur Vermeidung längerer Leerstände von Ladenflächen - durch Zuweisung zusätzlicher Haushaltsmittel zu ermöglichen.
Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Bergstraße

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