Interessengemeinschaft Große Bergstraße erhalten und lokale Nahversorgungszentren besser unterstützen! Antrag der Fraktion DIE LINKE
Letzte Beratung: 08.09.2025 Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz Ö 5.1
Eine Teilzeitkraft auf Honorarbasis kann als Mittler zwischen den lokalen Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben sowie dem Bezirksamt, der Handelskammer und anderen zuständigen Stellen eine gute Unterstützung bei der Reorganisation einer Interessengemeinschaft in der Großen Bergstraße sein. Angesichts des zunehmenden Leerstands von Ladenflächen in den Nahversorgungszentren im Bezirk Altona sollte außerdem zeitnah eine Stelle im Bezirksamt geschaffen werden, die zur Vermeidung längerer Leerstände von Ladenflächen beratend und unterstützend tätig wird.
Der vorliegende Antrag ist dringlich und daher gemäß § 15 Abs. 3 BezVG durch den Hauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung zu beschließen. Eine Abhilfe bzgl. der bereits von den Mitgliedern beschlossenen Auflösung der Interessengemeinschaft Große Bergstraße e.V.und bzgl. der auch im Übrigen desolaten Lage der Nahversorgungszentren in Altona ist dringend erforderlich. Eine reguläre Beschlussfassung erst bei der nächsten Bezirksversammlung Ende September kann daher nicht abgewartet werden.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz empfiehlt dem Hauptausschuss gemäß § 15 Abs. 3 BezVG anstelle der Bezirksversammlung Folgendes zu beschließen:
Der Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
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