21-4273

Information zum Bebauungsplanverfahren Lurup 66 „Luruper Hauptstraße/ Rugenbarg“ vor öffentlicher Auslegung Mitteilung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
06.09.2023
Sachverhalt

Mit Zuschrift vom 29.08.2023 teilt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen folgenden Sachstand mit:

 

Mit dem schon seit 2014 laufenden Bebauungsplan Lurup 66 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neuordnung des Plangebietes geschaffen werden. Im Sinne einer urbanen Nutzungsmischung sind Verdichtungsmöglichkeiten und Entwicklungspotenziale für Wohnen und Gewerbe vorgesehen. Vor dem Hintergrund des direkten Nebeneinanders von Gewerbe und Wohnen mit jeweils wachsenden Nutzungsansprüchen entsteht ein Planungserfordernis zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung.

 

Entlang der Luruper Hauptstraße soll entsprechend der im Bezirk Altona angestrebten Ent-wicklung entlang der Hauptverkehrsstraßen (Magistralen) eine verdichtete Wohnbebauung ermöglicht werden. Das Allgemeine Wohngebiet wird im Südosten des Plangebietes bestandsgemäß festgesetzt. Neben der planungsrechtlichen Sicherung der bestehenden Wohnnutzung werden bauliche Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen. Der mittlere Teil des Plangebietes wird als Urbanes Gebiet festgesetzt und schafft einen Übergang zwischen dem festgesetzten Allgemeinen Wohngebiet im Südosten und dem Gewerbegebiet im Nordwesten. Im Westen des Plangebietes wird ein Gewerbegebiet festgesetzt. Die bestehenden Gewerbebetriebe sollen gesichert und emissionsschutzrechtlich in ihrer Nutzung nicht eingeschränkt werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss A 03/14 zum Bebauungsplanverfahren Lurup 66 wurde am 12. November 2014 gefasst. Der Bebauungsplan Lurup 66 wird seit der Einrichtung des Vorbehaltsgebiets Science City im August 2021 unter Federführung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen als Senatsbebauungsplan fortgeführt. Die öffentliche Plandiskussion hat am 6. Februar 2019 und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 2. Februar bis 4. März 2021 stattgefunden. Die Befassung der Kommission für Stadtentwicklung (KfS) mit der Bitte um Zustimmung zur öffentlichen Auslegung ist am 18. September 2023 geplant. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen ist für Oktober bis November 2023 vorgesehen. Der erhaltenswerte Baumbestand soll gesichert werden. Weiterhin ist die bestehende unterirdische Anlage des Forschungszentrums DESY (HERA-Ring) planungsrechtlich festzusetzen.

In 2019 wurde ein Bauantrag für ein Vorhaben im Zentrum des Plangebiets an der Luruper Hauptstraße durch den Bezirk Altona genehmigt. Das Projekt „Luruper Höfe“ umfasst 186 Wohneinheiten und eine große Einzelhandelsfläche im Erdgeschoss. Im Jahr 2022 wurde für das Plangebiet eine verkehrstechnische Konzeptstudie in Auftrag ge-geben mit dem Ziel die verkehrlichen Mehrbedarfe an der Magistrale Luruper Hauptstraße zu ermitteln. Auf Grundlage der verkehrstechnischen Konzeptstudie wurde für die Luruper Haupt-straße eine Verbreiterung der Straßenverkehrsfläche um 5 m festgesetzt, die die Einrichtung eines Seitenraumes mit regelwerkskonformen Breiten ermöglicht. Dieses ist mit dem Bezirk Altona und der Behörde für Verkehr und Mobilität abgestimmt worden. Aufgrund der gerade in der Fertigstellung befindlichen Baukörper der Luruper Höfe wurde dieser Bereich von der Verbreiterung der Straßenverkehrsfläche ausgenommen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Planungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

ohne