22-1116

Hygienestandards in Barbershops Änderungsantrag der FDP-Fraktion zur Drucksache 22-0907

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 01.07.2025 Sozialausschuss Ö 3.1

Sachverhalt

Die Petita 1 bis 3 sind wie folgt zu ersetzen:

  1. Jeder Gründer eines Nagelstudios oder Barbershops muss bei der Gewerbeanmeldung einen Nachweis über eine fachliche Unterrichtung vorlegen.
  2. Art und Umfang der Unterrichtung ist gesetzlich festzulegen, mit besonderer Betonung der Hygienevorschriften.
  3. Die fachliche Unterrichtung wird Aufgabe der Handwerkskammer.
  4. Die Unterrichtung wird von Fachkundigen durchgeführt, z.B. von Hygienekontrolleuren.
  5. Die jeweils regional bezirklich zuständigen Gesundheitsämter werden die Betriebe regelmäßig hinsichtlich des Hygienestandards prüfen.
Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
01.07.2025
Ö 3.1
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.