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Hundeauslaufflächen im Volkspark vergrößern Dringlicher Antrag der Fraktionen von CDU und FDP

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 25.05.2023 Bezirksversammlung Ö 8.1

Sachverhalt

Zu Beginn des Jahrs 2023 waren in Altona 14.371 Hunde registriert; 2015 waren es noch 10.519. Das entspricht einer Zunahme von gut 36%. Allerdings hat sich die räumliche Größe von sogenannten Hundeauslaufflächen nach § 8 Abs. 3 und § 9 Abs. 3 Hundegesetz, die im Zusammenhang mit der Einführung der allgemeinen Leinenpflicht errichtet wurden, in Altona sogar abgenommen. Besonders schwer trifft dies Menschen mit Hunden in Lurup und Bahrenfeld. Dort wurden die beliebten Hundeauslaufzonen am Parkplatz Grün und am Vorhornweg stark verkleinert.

 

Der in unmittelbarer Nähe liegende, 205 Hektar große Volkspark könnte Potenzial für die Kompensation weggefallener Flächen für den leinenlosen Auslauf für Hunde bieten. Nach Angaben der Stadt Hamburg[1] gibt dort zwar freigegebene Wege, Pfade und Rasenflächen für Hunde nach § 9 Abs. 3 Hundegesetz. Die ausgewiesene Fläche macht jedoch gerade einmal knapp 1,7% der Fläche des Volksparks aus. Eine Hundeauslaufzone nach § 8 Abs. 3 Hundegesetz ist nicht vorhanden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG gebeten:

 

  1. die Gegebenheiten im Volkspark daraufhin zu prüfen,

 

  1. ob dort mindestens eine Hundeauslaufzone nach § 8 Abs 3 Hundegesetz errichtet werden kann oder, wenn das nicht möglich ist,

 

  1. wenigstens die Freigabe weiterer Wege, Pfade und Rasenflächen nach § 9 Abs. 3 Hundegesetz erfolgen kann und

 

  1. dem Ausschuss für Grün und Sport zu berichten.

 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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