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Hürden für die Aufstellung von Luft-Wasser-Wärmepumpen beseitigen. Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 27.10.2022 Bezirksversammlung Ö 8.7

Sachverhalt

Nach Angaben der Bundesregierung stammen 16 Prozent der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland aus dem Gebäudesektor. Bald 60 Prozent der Gebäudeenergie wird zum Heizen verbraucht. Luft-Wasser-Wärmepumpen tragen zur Reduktion der schädlichen CO2-Emissionen bei, da sie rund dreiviertel der Energie zum Heizen aus der Umwelt beziehen. Der Einsatz von Luft-Wasser-Wärmepumpen hilft dabei dem Hamburger Ziel, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

 

Allerdings ist zu beklagen, dass der baurechtliche Rahmen zum Aufstellen der Außeneinheit der gängigen Split-Geräte ungeklärt ist. Die Rechtsprechung diesbezüglich ist innerhalb Deutschlands uneinheitlich. So wird zum Teil gerichtlich festgestellt, dass es sich bei den Außeneinheiten um Anlagen, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, handelt.  Anders als bei Solaranlagen, die gemäß § 6 Absatz 7, Nr. 2 ausdrücklich innerhalb der Abstandsflächen aufgestellt werden dürfen, findet sich in der Hamburger Bauordnung keine Entsprechung für besagte Außeneinheiten.

 

Tatsächlich ist die Einhaltung von Abstandsflächen, gerade bei Reihenhäusern, schwierig und häufig unmöglich. So wird der erwünschte Einsatz von Luft-Wasser-Wärmepumpen behindert.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft sowie die Behörde Stadtentwicklung und Wohnen werden nach § 27 BezVG gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Hamburger Bauordnung dahingehend geändert wird, dass Luft-Wasser-Wärmepumpen zum Schutze der Nachbarn unter Wahrung der immissionsschutzrechtlichen Grenzen auch innerhalb der Abstandsflächen aufgestellt werden dürfen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

 

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