21-0987

Holstenquartier - Verlegung der Fernbahnausfahrkurve Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.06.2020
11.06.2020
Sachverhalt

Die Anfrage der Fraktion GRÜNE im Planungsausschuss am 20.05.2020 bezüglich der Magnetfeldabstrahlung von Bahnanlagen zum Fernbahnbetrieb hat das Bezirksamt unter Verweis auf das Protokoll der Kommission für Stadtentwicklung vom 17.2.20 dahingehend beantwortet, dass das Amt den Bau von Wohnungen zur Bahn mit einem Vorsorgeabstand von 45 bzw. 50 m empfehlen würde, was nun auch in den B-Plan zum Holstenquartier einfließen soll.

 

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, was nun mit all den Wohnungen ist, die im 2. Bauabschnitt der Neuen Mitte Altona bereits bezogen sind oder gerade bezogen werden und keinen entsprechenden Abstand zu der Fernbahnanlage der sog. Quietschkurve des Viadukts in der Mitte der Neuen Mitte Altona haben. Sollen die dort eingezogenen Familien mit einer Vielzahl kleiner Kinder, die mutmaßlich durch die Magnetabstrahlungen besonders leukämiegefährdet sind, nun ein paar Jahre warten, bis der Altonaer Bahnhof nach Diebsteich verlegt ist? Wäre es nicht sehr viel verantwortungsvoller, nun schnellstmöglich auf der Verlegung der Fernbahn-Ausfahrtskurve nach Westen neben die S-Bahngleise zu bestehen, um so auch endlich den Wohnungsbau im 2. Bauabschnitt der Neuen Mitte Altona zu ermöglichen - natürlich dort dann mit dem Vorsorgeabstand von 0,3 Mikrotesla, so wie er mit der BUE und BGV abgestimmt wurde - d.h. mit mindestens 45-50 m Abstand zu den Fernbahnanlagen?

 

Nach § 27 BezVG werden die zuständigen Fachbehörden – derzeit noch BWVI, BUE und BSW – aufgefordet, sich bei der Deutschen Bahn dafür einzusetzen, unverzügliche Schritte zur Verlegung der Fernbahnausfahrkurve nach Westen neben die S-Bahngleitrasse einzusetzen und den Beginn des Wohnungsbaus im 2. Bauabschnitt der Neuen Mitte zeitnah zu ermöglichen.

 

Anhänge

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