Hohenesch Hausnummern 68 bis 76: Soziale Quartiersentwicklung durch Ausübung des Vorkaufsrechts absichern. Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE
Letzte Beratung: 25.06.2026 Bezirksversammlung Ö 8.1
Ende der 60er / Anfang der 70er Jahre erörterten die Anwohner:innen des Osterkirchenviertels in Ottensen, wie sie sich die zukünftige Entwicklung ihres Stadtteiles vorstellten. Parallel dazu fanden die vorbereitenden Untersuchungen der Verwaltung für das beabsichtigte Bebauungsplanverfahren statt.
Wohnraum, Arbeit, Verkehr, Grün und Soziales einschließlich Kultur waren und sind die großen Themenbereiche des Zusammenlebens der Menschen in diesem Quartier.
Die Eigentümer:innen der ehemaligen Fischfabrik Hagen im Hohenesch gehörten in dieser Zeit zu den engagierten Mitgestaltern der zukünftigen Entwicklung des Osterkirchenviertel, des Sanierungsgebietes S2.
Die Flächen des Gewerbeareals Hohenesch 68 boten Raum für Gewerbe und soziale Nutzungen. Die Mieten wurden im Einvernehmen zwischen Eignern und gewerblichen sozialen und politischen Akteur:innen so gestaltet, dass hier neben dem Werkhof in der Gaußstraße ein Zentrum einer zukunftsgerichteten Stadtentwicklung entstand. Frühzeitig wurden sozial-gewerbliche Nutzungen entwickelt und etabliert.
Diese zukunftsfähigen Vorstellungen fanden Eingang in den Bebauungsplan Ottensen 43 (OT43) und sollten als rechtliche Grundlagen die behutsame Gestaltung des Osterkirchenviertels absichern. Die jeweilige Erschließung der Blockinnenbereiche wurde durch im Bebauungsplan ausgewiesene und abgesicherte Zufahrten gewährleistet, bei denen die Nutzungsintensität der Straßenverkehrsflächen mitberücksichtigt wurde. Frühzeitig wurden sowohl im Werkhof der sogenannten W3 wie auch auf dem Gelände der späteren La Cantina beispielhafte Energieversorgungskonzepte umgesetzt, indem Blockheizkraftanlagen installiert wurden. Die Stadtteilküche „La Cantina“ ist ein Stück Geschichte der Entwicklung des sozialen Zusammenhalts in Altona.
Heute ist dieser Entwicklungskern des Osterkirchenviertels gefährdet, weil Neueigentümer:innen von Grundstücken ihre privaten Kapitalvermehrungsinteressen in den Vordergrund stellen und die rechtlichen Grundlagen des Bebauungsplanes OT43 versuchen infrage zu stellen. Jedoch soll der Gebäudekomplex Hohenesch Hausnummern 68 bis 76 auch in Zukunft gemeinwohlorientierten, sozialen und kulturellen Projekten im Stadtteil zur Verfügung stehen, z.B. einem Angebot, wie es La Cantina zur Verfügung gestellt hat.
Die Bezirksversammlung beschließt vor diesem Hintergrund:
Die Behörde für Finanzen und Bezirke wird in Kooperation mit dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen nach § 27 BezVG aufgefordert, sobald es zu Grundstücksverkäufen in der Straße „Hohenesch“ Hausnummern 68 bis 76 kommt, mit der Absicht auf Grundlage der Vorgaben des Bebauungsplans Ottensen 43 eine gemeinwohloriente soziale und kulturelle Entwicklungsrichtung des Quartiers dauerhaft abzusichern, ihr Vorkaufsrecht wahrzunehmen und einen entsprechenden Senatsbeschluss zur Fristwahrung herbeizuführen. In diesem Kontext ist die Durchfahrt zu den hinter liegenden Flächen rechtssicher zu gewährleisten.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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