21-0045

Hohenesch 70 - 72 Kleine Anfrage von Wolfgang Ziegert und Robert Jarowoy (beide Fraktion DIE LINKE)

Kleine Anfrage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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29.08.2019
23.07.2019
Sachverhalt

Im Rahmen der Akteneinsicht wegen der strittig gestellten Gewerbehofzufahrt / Durchfahrt Hohenesch 70 wurde deutlich, dass bei dem Neuausbau zweier DG-Wohnungen im Hohenesch 70 und 72 dies nur unter der Bedingung des Nachweises eines Kfz-Stellplatzes im Hof des Hauses 70 und unter der Auflage der Einrichtung einer Kinderspielfläche genehmigt wurde. Des Weiteren mussten für alle Wohneinheiten im Kellerbereich Abstellflächen ausgewiesen werden.

Nun betreibt die Heinze/Wenig GbR seit einigen Jahren im EG des Hauses 70-72 drei Ferienwohnungen, bei deren Einrichtung anscheinend Abstellflächen aufgelöst wurden.

 

Deshalb fragen wir:

 

  1. Wann wurde zuletzt der Nachweis der Kellerflächen für alle Wohneinheiten des Hauses Hohenesch 70 -72 erbracht und geprüft?
  2. Falls zeitweilig nicht alle Abstellflächen existierten, welche Maßnahmen wurden vom Amt wann ergriffen, um die baurechtlichen Bedingungen wieder herzustellen?
  3. Wann wurde die geforderte Kinderspielfläche hergerichtet und abgenommen, wie ist deren Zugänglichkeit abgesichert?
  4. Wann wurde der geforderte Kfz-Stellplatz hergerichtet?
  5. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Zufahrt zu dem die Genehmigungsbedingung darstellenden Stellplatz im Hofbereich hinter Haus 70-72 zu sichern?

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:     

 

Zu 1:

Im Februar 1989 wurde der Nachweis der Kellerräume für die Wohnungen erbracht und geprüft.

 

Zu 2:

Dass Abstellräume fehlen wurde dem Amt nicht zur Kenntnis gebracht. Maßnahmen waren nicht erforderlich. Ein laufendes Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände bezüglich nicht genehmigter Ferienwohnungen ist zurzeit anhängig.

 

Zu 3:

Die im Jahr 1989 geforderte KiSpi Fläche wurde 1994 hergerichtet und am 25.08.1994 abgenommen.

 

Zu 4:

Es wurde kein Stellplatz gefordert da die Fläche für die KiSpi Fläche benötigt wurde. Es wurde eine Ablösesumme gefordert und gezahlt.

 

Zu 5:

Keine, da kein Stellplatz im Hof genehmigt wurde.

 

Anhänge

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