22-0818

Hitzewellen erfordern aktiven Gesundheitsschutz: Das Bezirksamt muss handeln! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 27.03.2025 Bezirksversammlung Ö 7.4

Sachverhalt

Als Folge des Klimawandels steigen die Temperaturen und es ist zunehmend mit Hitzewellen zu rechnen. Hitzeereignisse werden häufiger, dauern länger an und bisher gemessene Temperaturrekorde werden überboten. Bestimmte Risikogruppen der Bevölkerung, z.B. chronisch Kranke, ältere Menschen und Obdachlose, sind vor allem bei länger anhaltenden Hitzeereignissen erheblichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Aus einem Bericht des Robert-Koch-Instituts mit Stand September 2023 geht hervor, dass in 2023 rund 3.100 Menschen bundesweit im Zusammenhang mit Hitze gestorben sind. Je nach Stärke künftiger Hitzeperioden muss mit steigenden Zahlen der Hitzetoten gerechnet werden. Diese drohende Entwicklung stellt ganz Hamburg, aber auch den Bezirk Altona mit Blick auf die staatliche Pflicht Leben und Gesundheit zu schützen, vor große Herausforderungen.

Der Senat hat der Bürgerschaft Ende Januar 2025 einen Hitzeaktionsplan vorgelegt, Bü-Drs.-Nr. 22/17226 vom 21. Januar 2025. Der Plan schlägt ein Maßnahmenbündel vor, das sich von Akutmaßnahmen über vorbereitende Maßnahmen bis hin zu langfristigen Maßnahmen erstreckt. Nach dem vorgelegten Konzept sind die Bezirke aufgerufen, im Rahmen ihrer jeweiligen integrierten Klimaschutzkonzepte Maßnahmen zur Hitzeanpassung zu ergreifen, vgl. S. 29. Als Akutmaßnahmen werden in erster Linie eine effizientere Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden, eine bessere Aufklärung bzw. Warnung der betroffenen Bevölkerungund vorbereitende Maßnahmen für den Fall einer großen Zahl von Hitzeerkrankten vorgeschlagen. Die gesamtstädtische Verantwortung dafür entsprechende Maßnahmen zu ergreifen liegt bei den Senatsbehörden, jedoch ist die organisatorische Mitwirkung aller Bezirksämter für ihren jeweiligen örtlichen Verantwortungsbereich vorgesehen.

Auch in diesem Jahr ist in den vor uns liegenden Sommermonaten mit gravierenden Hitzeereignissen in Altona zu rechnen, die ein kurzfristiges Handeln des Bezirksamtes erfordern werden. Im für Klimaschutz zuständigen Fachausschuss der Bezirksversammlung hat das Amt zuletzt am 11. rz 2024 über den Sachstand des Projekts COOL Altona berichtet, das mit eingeworbenen Fördergeldern vorsieht, durch Beauftragung einer Studie fünf territoriale Hitzehotspots im Bezirk Altona zu identifizieren. Zudem teilte das Amt mit, das Hitzeanpassungskonzept COOL Altona sei im Sommer 2025 zu erwarten. Seitens des Amtes hieß es in der Sitzung am 11. März 2024 außerdem:

Es müsse noch intern darüber beraten werden, wie die Ergebnisse an die Öffentlichkeit kommuniziert werden könnten, ohne eine zu große Verunsicherung innerhalb der Bevölkerung hervorzurufen.

Seither ist seitens des Amtes dem zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz kein neuer Sachstand mitgeteilt worden. Wenige Monate vor drohenden neuen Hitzewellen, lässt das Bezirksamt die Altonaer:innen im Unklaren, welche Maßnahmen es in solchen Situationen zu ergreifen gedenkt. Die bisher vom Senat vorgeschlagenen Maßnahmen sind unzureichend oder greifen kurzfristig nicht.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert,
  1. in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden und unter Einbeziehung des stadtweiten Hitzeaktionsplans einen Maßnahmenkatalog für Altona vorzulegen, der bei Hitzewellen greifen soll. Dieser sollte z.B. die Aufstellung von Trinkwasserspendern an öffentlichen Plätzen beinhalten. Weitere mögliche Maßnahmen sind zu prüfen, vorzubereiten und bei Hitzeereignissen umzusetzen.
  1. dem Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz in seiner Sitzung am 14. April 2025 Bericht zu erstatten.
  1. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, den am 21. Januar 2025 vorgelegten Hitzeaktionsplan zu überarbeiten und die Umsetzung der vorgeschlagenen vorbereitenden und langfristigen Maßnahmen zeitlich vorzuziehen.
Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.03.2025
Ö 7.4
Anhänge

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