22-2320

Hitzeschutz in Altona: Verschattung an Standorten ohne Baum-Pflanzmöglichkeit – Einsatz alternativer mobiler Verschattung mit Kletterpflanzen Dringlicher Antrag der Fraktionen von CDU und SPD

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 25.06.2026 Bezirksversammlung Ö 8.6

Sachverhalt

Die sommerliche Hitzebelastung nimmt auch in Hamburg zu. Besonders betroffen sind ältere Menschen, Kinder und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Gerade in stark versiegelten und hochfrequentierten Bereichen Altonas etwa in der Großen Bergstraße fehlt es an vielen Stellen an ausreichender Verschattung und Aufenthaltsqualität.

Baumpflanzungen bleiben für den Hitzeschutz im öffentlichen Raum vorrangig. An einzelnen Standorten sind sie jedoch wegen unterirdischer Leitungen, zu geringem Platz für Wurzeln oder anderer Hindernisse nicht umsetzbar. Für solche Orte sollten andere Lösungen geprüft werden.

Andere Städte erproben hierfür bereits modulare oder mobile Verschattungselemente, die auch an schwierigen Standorten zusätzlichen Schatten spenden. Ein Beispiel ist ein entsprechender Ansatz am Marienplatz in Stuttgart. Solche Maßnahmen können Bäume nicht ersetzen, aber dort sinnvoll ergänzen, wo Pflanzungen tatsächlich nicht möglich sind. Bäume benötigen 5-10 Jahre bis diese sinnvoll Schatten spenden können, mobile Beschattungsanlagen bieten dies bereits nach 1-2 Jahren.

Es sollte geprüft werden, an welchen Standorten in Altona solche ergänzenden Maßnahmen sinnvoll und umsetzbar sind und aus welchen Programmen oder Fördermitteln ihre Finanzierung unterstützt werden kann.

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

  1. Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 Bezirksverwaltungsgesetz gebeten, Standorte im Bezirk zu identifizieren, an denen Baumpflanzungen aus baulichen oder unterirdischen Gründen nicht möglich sind, zugleich aber ein besonderer Bedarf an Verschattung und Hitzeschutz besteht.
  1. Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 Bezirksverwaltungsgesetz gebeten zu prüfen, welche ergänzenden Verschattungselemente an diesen Standorten geeignet und umsetzbar wären. Beispiel aus Stuttgart: https://ecotrii.de/produkt
  1. Die zuständige Fachbehörde wird nach § 27 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz gebeten zu prüfen, ob für ein Pilotprojekt oder einzelne Modellstandorte Mittel aus Programmen des Hitzeschutzes, der Klimaanpassung oder weiteren geeigneten Förderprogrammen eingesetzt werden können.
  1. Der Bezirksversammlung/ dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport ist über die Ergebnisse zu berichten.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
25.06.2026
Ö 8.6
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Große Bergstraße

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