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Hintergründe Wolfsbeauftragte Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.09.2022
Sachverhalt

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport hat in seiner Sitzung am 05.07.2022 das Bezirksamt gebeten, anlässlich der Kündigung des:der Wolfbeauftragten der Freien und Hansestadt Hamburg mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) darüber zu verhandeln, dass diese Stelle zukünftig aus dem Stellenplan der BUKEA bezahlt werden sollte.

 

Das Bezirksamt hat die Hintergründe mit der BUKEA geklärt und den folgenden in Erfahrung gebracht.

 

Bei den Wolfsbeauftragten handelt es sich um ein Ehrenamt, das nach Absprache mit den Dienststellen - wenn erforderlich - auch während der Dienstzeit ausgeführt werden darf. Einsätze in den Abendstunden oder am Wochenende sind keine Dienstzeit. Die Wolfsbeauftragten werden durch die Koordinatoren der Wolfsbetreuer:innen aus Schleswig- Holstein und Hamburg berufen. Das „Ehrenamt“ ist an die Person gebunden, nicht an die Stelle. Wolfsbeauftragte müssen nicht zwangsläufig bei der Stadt beschäftigt sein. Es gibt keine Vergütung, lediglich eine Aufwandsentschädigung in Form von Kilometergeld und einer kleinen Einsatzpauschale. Die BUKEA hat bereits „Ersatz“ für den oben genannten Beauftragten gefunden.

 

Mit der Klärung, dass es sich um ein Ehrenamt handelt, entfällt das weitere Vorgehen.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

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