21-1024

Hilfe für LuFisch Schwimmen zu lernen ist auch unter Pandemie-Bedingungen überlebenswichtig Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 09.07.2020 Hauptausschuss Ö 6

Sachverhalt

In Lurup wird im ehemaligen Schulschwimmbad am Swattenweg vom Verein LuFisch ein Schwimmbetrieb mit über 70 Kursen von unterschiedlichen Nutzergruppen betrieben. Seit dem 16.03.2020 ist die Schwimmhalle im Swattenweg 10 coronabedingt geschlossen.

  

Die festen Kosten für Gas, Wasser, Strom, Chlor, Reinigung betragen jeden Monat 6.000 Euro. Bisher konnte der Verein, obwohl ja keinerlei Einnahmen mehr generiert werden können, seinen Verpflichtungen noch nachkommen, da Rücklagen gebildet wurden. Eigentlich waren die Rücklagen für notwendige Sanierungen/Renovierungen gedacht. Über Spenden und Mittel aus dem Rahmenplan integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) können nun aber notwendige Sanierungsarbeiten im Bad begonnen werden (Eingangsbereich, Umkleideräume, Sanitäranlagen). Allerdings steht der Wiederaufnahme des Betriebes nach den durchgeführten Arbeiten die derzeit gültige Corona-Verordnung im Wege:

 

  • In allen Kinderschwimmkursgruppen sowie Reha-Sportgruppen kann der geforderte Mindestabstand von 2,50 Metern nicht eingehalten werden (Becken zu klein bzw. bei Kinderschwimmkursen ist immer Hilfestellung erforderlich).

 

  • Die Räume der Schwimmhalle sind viel zu klein, es gibt nur zwei Sammelumkleiden, zwei Duschräume.

 

  • Einstellung einer Securitykraft zur Überwachung des eigenen Schutzkonzeptes kostet ca. 25 Euro die Stunde. Die Nutzergruppen zahlen 30 Euro für die ganze Halle pro Stunde. Dann müsste man die Zusatzkosten auf die Teilnehmer umlegen und Schwimmkursangebote würden sich verteuern.

 

  • In den Dokumenten Pandemieplan Bäder der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen sowie im Arbeitsschutzblatt der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gibt es Hinweise, dass der Betreiber einer Schwimmhalle für eventuell auftretende Coronafälle haften muss.

 

Da LuFisch ein Förderverein ist, würde dies bedeuten, dass der Vorstand privat haftet. Dies ergeht vielen Reha-Sportgruppen /-vereinen etc. in Hamburg so. Vereine, Trainerinnen und Trainer versuchen sich zu schützen: Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin, die ein Angebot nutzen wollen, müssen erklären, dass er/sie den Verein aus der Haftung für Corona entlässt.

 

Ein Antrag auf Corona-Soforthilfe ist vom Verein gestellt worden. Eine Rückmeldung dazu ist von den zuständigen Stellen bislang nicht erfolgt. So ist ungewiss, wie lange der Verein ohne Einnahmen noch durchhalten kann.

  

Da in ganz Deutschland die Schwimmhallen keine Kinderschwimmkurse erteilen können, gibt es Anlass zu Sorge. Die Wartelisten werden noch länger und es wird noch mehr Nichtschwimmer geben. 

 

Der Hauptausschuss möge daher beschießen:

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird nach § 19 BezVG gebeten, mit dem Verein LuFisch Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob der Verein als Sportverein einzustufen ist und ggf. Corona-Soforthilfen für Sportvereine beantragen kann.

 

  1. Falls dies nicht möglich ist, ist alternativ zu prüfen, ob der Verein als Träger der freien Jugendhilfe zählen kann und somit über diesen Weg weitere Corona-Hilfen beantragen könnte. Der Verein ist bei weiterer Beantragung zu unterstützen.

 

  1. Weiterhin wird das Rechtsamt nach § 19 BezVG gebeten, zu klären, inwieweit ein privater Vereinsvorstand bzw. der/die einzelne Übungsleiter/-in aus der Haftung für Corona-Pandemie-Geschehen genommen werden kann, um die persönliche Belastung dieser Ehrenamtlichen zu mildern.

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten, mit der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) und der Behörde für Inneres und Sport (BIS) Gespräche aufzunehmen, um zu klären, wie schnellstmöglich wieder der Schwimmunterricht für Kinder aufgenommen werden kann. Ziel muss sein, dass auch die jetzige Generation der jungen Nichtschwimmer – trotz Pandemie-Bedingungen – schnell schwimmen lernt.

 

  1. Die Prüfergebnisse sind im Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft schnellstmöglich vorzustellen.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Lurup Swatten Weg

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.