21-0013

Herstellung ordnungsgemäßer Zustände im Bereich der Steenkamp-Siedlung in Bezug auf ungenehmigte Nutzungen der Vorgärten Kleine Anfrage von Gregor Werner (SPD-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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09.07.2019
20.06.2019
Sachverhalt

Die Situation in Bezug auf ungenehmigte Stellplätze in Vorgärten in der Steenkampsiedlung hat sich seit dem Antrag der SPD im Juni 2017 zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände nicht verbessert. Weiterhin erreichen uns Informationen über neue Stellplätze in Vorgärten und Stellplätze die weiterhin mit zweifelhafter Genehmigungssituation genutzt werden.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt in Bezug auf den Beschluss 20-3698:

 

  1. Welches Ergebnis hat die Umsetzung der Ziffer 1 ergeben?
  2. Wie ist der Sachstand bei der Herstellung der ordnungsgemäßen Zustände analog Ziffer 2. Insbesondere Anzahl der Untersagungen, Anzahl der Rückbauverfügungen und Verfahrensstände sind hier zu benennen.
  3. Welche nicht dem Bezirksamt bekannten Tatsachen zu Beginn der Antragsumsetzung haben diese erschwert und wie hat das Bezirksamt darauf reagiert.
  4. Wie ist das weitere Vorgehen des Bezirksamts zur Herstellung zeitnaher ordnungsgemäßer Zustände in Bezug auf ungenehmigte Stellplätze in der Steenkampsiedlung.

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

Es wurden durch eine Vor-Ort-Bestandsaufnahme alle Vorgärten mit Garage und/oder Carport und/oder Stellplatz anhand von Fotos dokumentiert. Diese ca. 210 Belegenheiten wurden in einer Excellliste erfasst und im Abgleich mit den Archivakten einer ersten Prüfung unterzogen. In drei Ordnern sind zu jeder Belegenheit Fotos, Flurkarten, Luftbilder sowie etwaige Genehmigungen systematisch nach Straßennamen dokumentiert. Die Überprüfung hat ergeben, dass von ca. 56 Genehmigungen ca. 40 Genehmigungen vor Inkrafttreten und ca. 16 Genehmigungen nach Inkrafttreten der Steenkamp-Verordnung erteilt wurden; in ca. 130 weiteren Fällen besteht keine Aktenlage/wurden keine Genehmigungen erteilt. Neben ca. 3 Duldungen waren in der Fotodokumentation auch Belegenheiten, die nicht im Bereich der Erhaltungsverordnung liegen. 

 

 

 

Zu 2:

In 6 der unter Ziffer 1 dokumentierten Fälle laufen Anhörungsverfahren (Stand: Zeitpunkt der Dokumentation). Für die weitere Bearbeitung dieser umfangreichen, sehr zeitaufwendigen zusätzlichen Tätigkeit (d.h. Anhörung der Eigentümer, Prüfung der ungenehmigten Fälle, ob die Anlage vor oder nach Inkrafttreten der Verordnung errichtet wurde, Einleitung von HOZ-Verfahren/Herstellung ordnungsgemäßer Zustände) steht der Bauprüfabteilung kein Personal zur Verfügung.

 

Zu 3:

Die Recherche vor Ort war nur durch Unterstützung des Fachamtes MR möglich, da WBZ keine Kapazitäten für die Umsetzung des Beschlusses zur Verfügung standen/stehen. Für die weitere Bearbeitung musste geklärt werden, ob die Aufgabe über einen Werkvertrag incl. Ausschreibung oder über einen Dienstvertrag vorzugsweise an einen Rentner von WBZ vergeben werden kann/soll. In einem ersten Schritt ist es gelungen, durch befristete Stundenaufstockung einer Mitarbeiterin des WBZ die Dokumentation und Recherche zu erstellen. Für die weitere Bearbeitung ist allerdings Fachwissen erforderlich, so dass erneut durch die Suche nach einer geeigneten Person (Ingenieur) und Klärung der personalrechtlichen Belange die Umsetzung noch nicht abschließend erfolgt ist.

 

Zu 4:

Da diese zusätzliche Aufgabe nicht mit vorhandenem Personal der Bauprüfabteilung leistbar ist, prüft das Bezirksamt derzeit den Einsatz eines ehemaligen Kollegen WBZ 2, der sich seit Mitte letzten Jahres im Ruhestand befindet und vor kurzem seine Bereitschaft signalisiert hat. WBZ rechnet mit einem Zeitbedarf für die vollständige Abarbeitung aller Fälle von ca.1 Jahr bei Teilzeit (0,5 VZÄ).

 

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