22-0298.1

Herrichtung und Inbetriebnahme eines Notstandortes für die Unterbringung Asyl- und/ oder Schutzsuchender in der Tasköprüstraße 10 im Bezirk Altona, Stadtteil Bahrenfeld hier: Anhörung der Bezirksversammlung Altona gemäß § 28 Bezirksverwaltungsgesetz (Fristende 15.11.2024) Beschlussempfehlung des Sozialausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 14.11.2024 Hauptausschuss Ö 2

Sachverhalt

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss mehrheitlich bei Ablehnung der AFD-Fraktion, anstelle der Bezirksversammlung folgende Stellungnahme an die Sozialbehörde abzugeben:

 

Die Bezirksversammlung nimmt zum Schreiben der Sozialbehörde vom 10.10.2024 wie folgt Stellung:

 

  1. Die Bezirksversammlung Altona setzt sich grundsätzlich für kleine, dezentrale öffentliche Unterbringungen mit einem hohen Wohnstandard ein. Die Unterbringung von Geflüchteten sollte im besten Fall im regulären Wohnraum erfolgen. Angesichts der Situation erkennt die Bezirksversammlung Altona jedoch an, dass zur Vermeidung von Obdachlosigkeit die Herrichtung und Inbetriebnahme eines Notstandortes für die Unterbringung Asyl- und/ oder Schutzsuchender in der Tasköpstraße 10 notwendig ist und stimmt dieser mit der geplanten Belegungszahl zu.

 

  1. Die Verweildauer in der Einrichtung muss möglichst kurz gehalten werden.

 

  1. Um die ankommenden Menschen bestmöglich zu unterstützen und eine Integration zu ermöglichen, fordert die Bezirksversammlung Altona die Sozialbehörde auf, die im Umfeld vorhandenen sozialen Einrichtungen zu stärken und hier den notwendigen Aufbau weiterer Kapazitäten zu finanzieren sowie, wenn notwendig, weitere soziale Hilfsangebote vor Ort einzurichten.

 

  1. Die Bezirksversammlung Altona spricht sich dafür aus, dass insbesondere die Bedürfnisse von Kindern und Familien bei der Errichtung der Unterbringung berücksichtigt werden.

 

 

  1. In Anbetracht des niedrigen Unterbringungsstandards wird eine Beschulung vor Ort sowie eine Betreuung von Kindern ab drei Jahren in der Unterbringung abgelehnt. Die Behörde für Schule und Berufsbildung wird aufgefordert, hier eine Beschulung in den umliegenden Schulen sicherzustellen. Die Sozialbehörde wird aufgefordert, für Kinder unter fünf Jahren eine Betreuung von mindestens fünf Stunden täglich in den umliegenden Kindertageseinrichtungen herzustellen.

 

  1. Sollte eine Betreuung und Beschulung außerhalb der Einrichtung nicht möglich sein, muss eine Betreuung von Kleinkindern zwischen 0 bis fünf Jahren für mindestens fünf Stunden in der Einrichtung in einem Umfeld sichergestellt werden, das vergleichbar mit dem einer Kindertageseinrichtung ist und die Beschulung der Kinder in einem schulähnlichen, abgeschlossenen Raum stattfinden.

 

  1. Bei der Herrichtung der Notunterkunft ist darauf zu achten, dass ein Maximum an Privatsphäre gewährleistet wird und ausreichend Schutzräume für Frauen und Kinder, die ein zur Ruhe kommen ermöglichen, vorhanden sind. 

 

Zudem hält die Bezirksversammlung Altona es für erforderlich, im Sozialraum des Notstandorts Tasköprüstraße zur Beteiligung der Bürger:innen und Institutionen im Sozialraum regelmäßig Informationsveranstaltungen anzubieten und durchzuführen, um die Möglichkeiten der Integration zu verstärken und zu vernetzen.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
14.11.2024
Ö 2
Anhänge

Anhörungsschreiben der Sozialbehörde

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.