20-4801

Haushaltsplanentwurf 2019/2020 hier: Schlüsselung der Rahmenzuweisungen und Beteiligung der Bezirke nach dem Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) und als Ergänzung Schlüsselung der Rahmenzuweisung Grün Mitteilungsdrucksache zu den Beschlüssen der Bezirksversammlung vom 25.01.2018 und 22.02.2018

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die  Bezirksversammlung  Altona hat in ihrer Sitzung am 25.01.2018 anliegende Drucksache 20-4316.2E und am 22.02.2018 ergänzend die Drucksache 20-4531.1E beschlossen.

 

Die Behörde für Umwelt und Energie hat zu den Beschlüssen mit Schreiben vom 16.04.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

Die BUE hält an der Neuregelung der haushälterischen Veranschlagung bisher in der Rahmenzuweisung gefasster Pflege- und Unterhaltungsmittel für das öffentliche Grün fest. Hierfür hat sich in der Diskussion der Begriff des Koffermodells  durchgesetzt. Dieses geht über die bisherigen Mittelansätze in der Rahmenzuweisung hinaus. Der BV-Beschluss verweist darauf, dass dem neuen Schlüssel zugestimmt wird, sofern es keine versteckten Zweckbindungen mehr gibt.  Die Abschaffung versteckter Zweckbindungen ist ausdrückliches Ziel des Koffermodells. Ehemals enthaltene Einzelsachverhalte werden nun aus der Rahmenzuweisung Grün (RZ Grün) herausgelöst.

 

Der Bezirk Altona reklamiert, dass ihm gemäß § 36 Bezirksverwaltungsgesetz Mitspracherechte und die Möglichkeit von Schwerpunktsetzungen über die Verteilung von Mitteln für den bezirklichen Friedhof und für das Stadtbaummanagement genommen würden. Diesem Argument würde nur gefolgt werden können, wenn in der Rahmenzuweisung für diese Aufgabenbereiche weiter besondere rechnerische Ansätze untergebracht würden. Diese wären als versteckte Zweckbindungen zu sehen, die wiederum die Bezirksversammlung nicht akzeptiert (s.o.). Nach Auffassung der BUE unterlaufen diese zudem die Bestimmungen für Rahmenzuweisungen.

 

Dies allein bietet aus Sicht der BUE hinreichend Grund, die Finanzierung der Pflege- und Unterhaltungserfordernisse der bezirklichen Friedhöfe haushälterisch in einem Zentralen Programm (ZP) zu fassen. Ergänzend ist einzubeziehen, dass der Hamburger Rechnungshof (RH) bei seiner Prüfung des Bestattungswesens in 2017 im Hinblick auf die bezirklichen Friedhöfe Kostentransparenz und die Möglichkeit des Kostennachvollzugs eingefordert hat, sowie die Überführung der bezirklichen Friedhöfe auf die Hamburger Friedhöfe -AöR-. Die Ergebnisvereinbarung hierzu ist von den Bezirksämtern unterschrieben worden. Auch Anforderungen der RH-Prüfung begründen nach Auffassung der BUE ein ZP für bezirkliche Friedhöfe, um die Steuerungsaufgabe der Fachbehörde im Hinblick auf das Friedhofswesen besser ausüben zu können.

 

Die für die Friedhöfe getroffenen Ausführungen zur Qualität in der Rahmenzuweisung enthaltener Mittelbeträge für spezifische Ausgabenzwecke gelten auch für das Stadtbaummanagement. Im Übrigen weist die BUE darauf hin, dass die Veranschlagung von konsumtiven Haushaltsmitteln für Friedhöfe und Stadtbäume in Ortsprodukten der BUE eine gleiche bzw. sogar höhere Qualität der Mittelbereitstellung ermöglicht, da unterjährig auf abweichende Bedarfe flexibler reagiert werden kann. Die BUE hält also wegen der – auch im Bezirksinteresse – liegenden höheren Flexibilität an der “Bündelung“  von Mitteln für spezifische Aufgaben in Zentralen Programmen fest.

 

Die Ablehnung der Überführung der Anteile für Grundinstandhaltung und Neubau von Spielplätzen in einem Zentralen Programm kann nicht nachvollzogen werden. Sie geht fehl, da diese Mittel bereits jetzt in verschiedenen Zentralen Programmen geführt werden, deren Anteile für die Spielplätze nun zusammengefasst werden.

 

Die Haushaltsplanung 2019/2020 sieht die Bereitstellung der Rahmenzuweisung Gewässer in Höhe des diesjährigen Ansatzes vor.

Ein zentrales Programm wird aufgrund des Widerspruchs der Bezirksversammlung hierfür nicht eingerichtet. Es bleibt bei einer Zweckzuweisung.

 

Anhänge