Haushalt 2021/2022 - Spezifikation der Rahmenzuweisungen (RZ) - Rahmenzuweisung Förderung soziokultureller Stadtteilzentren, Stadtteilkulturprojekte und Geschichtswerkstätten
Letzte Beratung: 08.12.2020 Haushalt, Kultur und Sport Ö 6.1
Die von den Fachbehörden für die jeweilige Rahmenzuweisung (RZ) vorgesehenen Gesamtvolumina sind vom Bezirksamt auf die bezirklichen Einzelzwecke unter Beachtung der Gliederung des Haushalts- und Gruppierungsplans aufzuteilen und der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Mittel aus der RZ Stadtteilkultur/ Geschichtswerkstätten erhöhen sich in 2021 um 28.000 EUR, wobei etwa die Hälfte dieser Summe seitens der Behörde für Kultur und Medien explizit als Tarifverstärkungsmittel für die hauptamtlichen Beschäftigten der geförderten Einrichtungen vorgesehen sind, die damit in die Lage versetzt werden sollen, gemäß Entgelttabelle TV-L 2021 tarifgerecht vergütet zu werden; dieser Anteil ist insofern als Sondereffekt gebunden. Der andere Teil entspricht einer Erhöhung gegenüber 2020 in Höhe von 1,5%. Ebenso wird die RZ in 2022 um 1,5% bzw. 15,000 EUR erhöht.
Die Verwaltung schlägt vor, die Zuwendungen der drei institutionell geförderten Einrichtungen Eidelstedter Bürgerhaus (EBH), Freizeitzentrum Schnelsen (FZS) und Galerie Morgenland/ Geschichtswerkstatt Eimsbüttel ebenfalls um jährlich 1,5% zu erhöhen. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, das Freizeitzentrum Schnelsen mit einer zusätzlichen Stelle entsprechend einem Volumen in Höhe von 18.758 EUR zu fördern, weil vor dem Hintergrund eines stetig wachsenden und nachgefragten Programmangebots der Bedarf nach einer Verwaltungskraft inzwischen dringlich geworden ist. Mit dieser Stelle soll auch die Vernetzung mit anderen Einrichtungen wie Bürgerhäusern verstärkt betrieben werden. Die Position für die Kosten aus Verwaltungstätigkeit für die Liegenschaften (FZS: bezirksamtseigene Immobilie, EBH: Auslagerstandort und Rückkehr in neues Bürgerhaus in 2022) sollen erst in 2022 um 2.000 EUR erhöht werden; in 2021 ist trotz Mehrbedarfen beim FZS aufgrund der begrenzten Kostenerwartungen des EBH-Auslagerstandortes gegenüber 2020 keine Erhöhung notwendig. Insgesamt sollen so Kosten- bzw. Bedarfssteigerungen im Bereich Personal und Betrieb der Häuser aufgefangen werden.
Die restlichen Mittel sollen für die Projektförderung eingesetzt werden. Durch die Maßnahmen bei den geförderten Institutionen und insbesondere der Stärkung des FZS ergibt sich eine Absenkung in Höhe von 11.760 EUR bei den Projektmitteln in 2021, allerdings eine teilweise Wiedererhöhung in 2022 in Höhe von 3.502 EUR. Aus Sicht der Verwaltung ist eine leichte bis mäßige generelle Absenkung bei den Projektmitteln sachlich gut begründbar, da in den vergangenen Jahren stets Reste in diesem Segment verblieben waren. Für 2021 ist pandemiebedingt mit eher wenigen Projekten zu rechnen. Da im Zuge der vorläufigen Haushaltsführung bis Juni 2021 überhaupt keine (neuen) Projekte genehmigt werden dürfen, erscheint speziell für das Jahr 2021 der Bedarf an Projektmitteln auch aus diesem Grund deutlich niedriger.
Die Verwaltung schlägt vor, wie in 2019 und 2020 einige Institutionen (Kinderkulturbüro/Radioladen, Bürgerhaus Lokstedt, Bürgerhaus Niendorf, Forum Kollau) gesondert zu betrachten und diesen Einrichtungen eine auf das jeweilige Jahr bezogene Gesamtförderung zu ermöglichen. Die in 2019 und 2020 ebenso auf diese Weise behandelte Institution Heimatmuseum Eidelstedt soll aus dieser gesonderten Betrachtung herausgenommen werden; zum einen profitiert es als Arbeitsbereich des Eidelstedter Bürgerhauses bereits von dessen finanziellem Zuwachs, zum anderen wird das Museum ermuntert, für dessen Bedarfe über den Träger EBH Projektmittel einzuwerben. Im Kontext des Umzugs des Stellinger Bürgerhauses in das neue Stadtteilhaus Stellingen sollen ab 2022 dessen kulturelle Angebote mit 4.000 EUR aus der RZ Kultur gefördert werden.
Als frei zu vergebene Mittel würden für das Jahr 2021 insgesamt 56.880 EUR und für das Jahr 2022 insgesamt 50.382 EUR verbleiben.
Diese Aufteilung der Rahmenzuweisung beinhaltet aus Sicht der Verwaltung einerseits einen Ausgleich für Tarif-, Kosten- und Bedarfssteigerungen bei den institutionell geförderten Einrichtungen und bietet gleichwohl einen gewissen Spielraum, kleinere Impulse im Bereich der Stadtteilkultur zu setzen.
Nach Nr. 6.5.3.2 Abs.1 der VV-Aufstellung haben die Bezirksversammlungen die Aufteilung des auf das jeweilige Bezirksamt entfallenden Volumens der RZ gemäß § 37 Abs. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) spätestens bis zum Jahresende vorzunehmen. Die Verwaltung empfiehlt, dass der Beschluss des HaKuS spätestens auf der Sitzung am 08. Dezember 2020 erfolgt, damit anschließend die Bezirksversammlung am 17.12. entscheiden kann.
Der HaKuS nimmt den Entwurf der Verwaltung zur Feinspezifikation der Rahmenzuweisung entsprechend der Anlage zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung die Zustimmung.
Rahmenzuweisung (Anlage 1 und 2) Stadtteilkultur konsumtiv Haushaltsplanung 2021/2022
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