22-0581

Hauptfriedhof Altona; Zusammenfassung und Aktualisierung der Grabmal-, Gestaltungs- und Bepflanzungsvorschriften

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 21.01.2025 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 10

Sachverhalt

Nach dem geltenden Hamburgischen Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit der Hamburgischen Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (Bestattungsverordnung) und der Anordnung über Zuständigkeiten im Bestattungswesen sind für die bestimmungsgerechten Nutzungen der Bestattungsflächen auf dem Hauptfriedhof Altona zusammengefasste und aktualisierte Grabmal-, Gestaltungs- und Bepflanzungsvorschriften vorgesehen.

 

Seit der Eröffnung des Hauptfriedhofs Altona am 01.11.1923 wurden für später angelegte Erweiterungsflächen oder zwischenzeitlich veränderte ältere Grabflächen jeweils einzelne Grabmal-, Gestaltungs- und Bepflanzungsvorschriften aufgestellt. Die überwiegenden Vorschriften stammen aus den Jahren1950bis 1965, vereinzelt auch ergänzt bzw. geändert bis 1995 und zuletzt die im Jahr 2012 neu entstanden Themengrabstätten HSV.

 

In der Anlage „Grabmal-, Gestaltungs- und Bepflanzungsvorschriften“ sind die neu zusammengefassten und aktualisierten Grabmal-, Gestaltungs- und Bepflanzungsvorschriften aufgeführt. Die Rechtsgültigkeit wird durch das Bezirksamt, mit Zustimmung der Bezirksversammlung, vertreten durch ihren Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport, in Form eines Erlasses und der Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger hergestellt.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird gebeten, den aktualisierten Grabmal- Gestaltungs- und Bepflanzungsvorschriften in Form eines Erlasses zuzustimmen.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

Grabmal-, Gestaltungs- und Bepflanzungsvorschriften

Übersicht Hauptfriedhof Altona

 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.