21-4601

Hamburger Neustartfonds City und Zentren: Ablehnung des Zuwendungsantrags der IG Waitzstraße e.V. Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.12.2023
13.12.2023
Ö 6.2
Sachverhalt

Die inhaltliche Begründung erfolgt mündlich in der Sitzung des Ausschusses am 13.12.2023.

 

Zur Dringlichkeit im Sinne des § 15 Abs. 3 BezVG wird jedoch vorsorglich vorab vorgetragen:

 

Die Entscheidung ist dringlich und daher gemäß § 15 Abs. 3 BezVG durch den Hauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung in der nächsten Sitzung am 14.12.2023 zu treffen. Ein Beschluss durch die nächste reguläre Sitzung der Bezirksversammlung am 25.01.2024 kann nicht abgewartet werden. Die antragstellende IG Waitzstraße e.V. braucht schnellstmögliche Klarheit dahingehend, dass sie mit der beantragten Förderung aus dem Neustartfonds City und Zentren nicht mehr rechnen kann.

 

Vor diesem Hintergrund beantragt die Fraktion DIE LINKE:

 

Der Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft empfiehlt dem Hauptausschuss gemäß § 15 Abs. 3 BezVG anstelle der Bezirksversammlung zu beschließen, das Bezirksamt gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufzufordern, dem Zuwendungsantrag der IG Waitzstraße e.V. auf finanzielle Förderung aus dem Hamburger Neustartfonds City und Zentren (Drucksache 21-4593) nicht zuzustimmen.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft wird um Zustimmung und Weiterleitung an den Hauptausschuss gebeten.

 

 

Anhänge

ohne