Hamburger Fischmarkt wieder in vollem Umfang öffnen Antrag der Fraktionen von SPD und FDP
Letzte Beratung: 17.03.2022 Hauptausschuss Ö 4
Nachdem die die ersten Lockerungen der Corona-Regeln am 19. Februar in Kraft getreten sind, kam es seit dem 04.03 am vergangenen Wochenende zu weiteren Lockerungsmaßnahmen in Bezug auf die Corona-Pandemie. Diese Lockerungen beinhalten unter anderem das Entfallen von Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene, die Aufhebung der Sperrstunde, die Übernahme der 3G-Regelung in Gastronomie und bei Hotelübernachtungen sowie die Öffnung der Clubs unter den Rahmenbedingungen von 2G+ und ergeben sich aus einem Fahrplan des Bundes und der Länder und sollen am 20.03 in einem dritten Schritt weitere Lockerungen beinhalten. Diese Lockerungen sind wichtige Schritte zurück zu einem gesellschaftlichen Leben und helfen der Gastronomie und der Eventbranche zurück in die Wirtschaft. Doch sind wir auch der Meinung, dass Regeln, welche für den Innenraum (Gastronomie, Clubs, Bars, etc.) gedacht sind, an der frischen Luft erst recht Geltung haben müssen. Daher ist es an der Zeit, den Hamburger Fischmarkt wieder uneingeschränkt zu öffnen, um allen Gewerbebetreibenden die Möglichkeit zu geben, den Verkauf wieder zu realisieren.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:
Die Bezirksamtsleitung wird nach § 19 (2) BezVG aufgefordert, den Hamburger Fischmarkt mit sofortiger Wirkung und im vollen Umfang wieder zu öffnen, sowie allen Gewerbetreibenden die Verkaufsstände uneingeschränkt zu genehmigen.
Dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz ist zu berichten.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus den wirtschaftlichen Einbußen für viele Gewerbetreibenden, solange der Markt nicht wieder uneingeschränkt geöffnet ist.
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Der Hauptausschuss wird stellvertretend für die Bezirksversammlung um Zustimmung gebeten.
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