Halteverbot in der Humannstraße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.11.2025
Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Ö 13.47
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.11.2025 anliegende Drucksache 22-1523.1B beschlossen.
Die Verkehrsdirektion (VD) 52 als zuständige zentrale Straßenverkehrsbehörde hat mit Schreiben vom 19.01.2026 wie folgt Stellung genommen:
1. Erörterungsgegenstand
An BIS/A43 wurde von der Bezirksversammlung Altona die Bitte auf Prüfung herangetragen, das Haltverbot am nördlichen Fahrbahnrand der Humannstraße auf ca. 50m Länge aufzuheben sowie die Einrichtung von Parkständen auf diesem Abschnitt zu ermöglichen.
2. Stellungnahme
Für die Planung und Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes ist grundsätzlich der Baulastträger, in diesem Fall das BezirksamtAltona zuständig. Seitens des Bezirksamtes Altona wurden der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariat (PK) 26 entsprechende Planunterlagen zur Aufhebung des Haltverbots sowie Einrichtung von Parkständen übermittelt. Seitens des PK 26 sowie der Verkehrsdirektion (VD) 52 befinden sich die Planungsunterlagen derzeit in Prüfung. Nach Abschluss der Prüfung erfolgt die straßenverkehrsbehördliche Anordnung für die Einrichtung von Parkständen und der Aufhebung des Haltverbots.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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