21-1344

Hallenbäder im Bezirk Altona müssen morgens/nachmittags für Schwimmvereine zum Kinder- und Jugendschwimmtraining offen sein Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.09.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
03.11.2020
02.11.2020
29.10.2020
Ö 7.26
26.10.2020
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.09.2020 anliegende Drucksache 21-1257 beschlossen.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat unter Beteiligung der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) mit Schreiben vom 13.10.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

BLH und die BUKEA tragen gemeinsam dafür Verantwortung, dass für alle großen Nutzergruppen (Schulen, Vereine, Allgemeinheit) eine möglichst faire und sinnvoll ausgestaltete Möglichkeit zur Nutzung der Wasserflächen der Hamburger Bäder besteht.

 

Die derzeitige Corona-Sondersituation und die zum Gesundheitsschutz der Allgemeinheit erlassenen Auflagen erfordern aber leider nun von allen Nutzergruppen, notwendige Einschränkungen und Kompromisse zu akzeptieren. Die zur Verhinderung der Vermischung der genannten Nutzergruppen notwendige Blockbildung dient dem Infektionsschutz, hat dabei aber sogar den positiven Nebeneffekt, dass durch die Exklusivität etwaige Nutzungskonflikte (z.B. Behinderung des Vereinsschwimmens durch öffentliches Baden) gelöst sind. Die jeweiligen Nutzergruppen haben somit in der ihnen zur Verfügung stehenden Zeit jeweils das komplette Bad zur Verfügung, was in diesem Zeitraum eine erhebliche Ausweitung zur vorherigen Teilnutzung bedeutet.

 

Eine übervorteilende Zuweisung von Zeiten zu einer Nutzergruppe entzieht diese Zeit jedoch vollständig der Nutzung durch und zu Lasten einer anderen Nutzergruppe. Eine Ausweitung der Schwimmzeiten für Vereine wäre nur zu Lasten der Allgemeinheit (nicht in Vereinen organisiertes Schwimmenlernen, individueller Breitensport, Familienbaden, Präventions- und Gesundheitskurse) umsetzbar.             

 

BLH und der BUKEA sind dabei die Notwendigkeiten und Bedarfe der Vereine aus diesbezüglichen Abstimmungsrunden und dem Runden Tisch zum Vereinsschwimmen umfänglich bekannt. So hat es bereits Ende August einen multilateralen Abstimmungstermin sowohl mit dem Sportamt als auch mit dem Hamburger Schwimmverband als zentrale Interessenvertretung der Hamburger schwimmsporttreibenden Vereine und BLH gegeben. In diesem Termin wurde die Verbesserung der Schwimmzeitenregelung zugunsten von nachmittäglichen Kinder- und Jugendschwimmzeiten erarbeitet und abgestimmt. Diese veränderte Belegung ist bereits umgesetzt. Sportamt und Schwimmverband akzeptieren unter den derzeitigen Pandemiebedingungen die Kompromisslösung und erkennen den notwendigen Balanceakt zur gerechten Versorgung aller Nutzergruppen an.

 

Die durch den o.g. Beschluss geforderten Anpassungen sind demzufolge bereits berücksichtigt und in angemessenem Maße umgesetzt worden.

 

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