Gleichstellung und Sprache Alternativantrag von Dr. Claus Schülke (AfD) zur Drucksache 20-5619
Letzte Beratung: 28.02.2019 Bezirksversammlung Ö 6.6.1
Es erscheint dringend geboten, die Verunstaltung der deutschen Schriftsprache durch gendergerechte Satzzeichen und Schreibweisen wie etwa
„ein_e Beamt_er_in“((sog. Gendergap)
„ein*e Beamt*er*in“ (sog.Gendersternchen)
„einE BeamtIn“(sog.Binnen-I)
„einE Beamter!n“(sog.Binnenmajuskel)
sowie durch massenhafte Verwendung des substantivierten Partizip Präsens wie z. B.
„Fahrradfahrende“anstatt Fahrradfahrer
„Studierendenschaft“anstatt Studentenschaft
„Probierenden“anstatt Probanden
(auch) im Bereich der Verlautbarungen der Bezirksversammlung zu vermeiden. Das kann jeweils durch Anfügung eines allgemeinen Hinweises mit stets gleichlautendem Text (der zwanglos zugleich auch noch das diverse Geschlecht mit erfasst) zuverlässig vermieden wer-den, ohne dass dadurch Wortlaut und gesetzlicher Zweck des darauf ohnehin nicht unmittelbar anwendbaren § 11 HmbGleiG verletzt würde.
Deshalb beschließt die Bezirksversammlung Altona:
Allen Verlautbarungen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse ist, soweit sach-lich geboten, an geeigneter Stelle der Vermerk anzufügen:
"Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im vorliegenden Text die Sprachform des generischen Maskulinums angewandt. Es wird darauf hingewiesen, dass die ausschließ-liche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.“
ohne
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