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Gesundheitsgefährdung durch Asphaltmischwerk? Die Behörde für Umwelt und Verbraucherschutz soll endlich Transparenz für die Bürger schaffen und Ihrer Aufgabe nachkommen, die Bürger der FHH vor gesundheitsschädlichen Emissionen zu schützen! Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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09.03.2020
10.02.2020
Sachverhalt

Seit 2016 erreichten die Bezirksversammlung Altona etwa 200 Beschwerden über Schwefel- oder Asphaltgerüche in Stellingen. Immer wieder klagten Anwohner*innen über Gesundheitsbeeinträchtigungen wie beispielsweise Atemprobleme, Hustenreiz, Augenreizungen. Mehrfach musste beispielsweise die KiTa Försterweg ihr Freigelände räumen, die Kinder in Ihr Gebäude bringen, weil beißender Asphalt-/Schwefelgeruch einen Aufenthalt der Kinder im Freien unmöglich machte. Die Betroffenen vermuten die Quelle der Emissionen bei einem Asphaltmischwerk am Rondenbarg.

 

Mehrfach wurde die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) in der Vergangenheit aufgefordert, Stellung zu den Beschwerden zu beziehen. Es erfolgten u.a. diverse Auskunftsersuchen an die BUE.

 

Verbesserungen konnten dadurch für die betroffenen Bürger nicht erzielt werden. Inzwischen sind Beschwerden seit vier Jahren dokumentiert. Daraus ergibt sich, dass die Gerüche/ Emissionen weit überwiegend in den Sommerhalbjahren (Monate März bis Oktober) auftreten. Mit einer höheren Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass das Asphaltmischwerk als Verursacher in Betracht kommt. Aus den Antworten der BUE bei den Auskunftsersuchen ergibt sich, dass

 

  • die Stationen des Hamburger Luftmessnetzes NICHT geeignet sind, Emissionen des Asphaltmischwerkes zu messen

 

  • bei den bisherigen Überprüfungen angeblich keine Grenzwerte überschritten wurden, gleichzeitig aber verschiedene Maßnahmen zur Emissionsminderung erfolgen sollen, „deren Wirksamkeit der BUE mit Emissionsmessungen nachzuweisen ist.“

 

  • die behördlichen wiederkehrenden Messungen erfolgen regelmäßig nur mit Ankündigung bzw. entsprechendem Vorlauf. Eine Manipulationssicherheit ist damit nicht gegeben.

 

 

Im näheren Umkreis um das Asphaltmischwerk herum wohnen viele Tausend Menschen. Die körperliche Unversehrtheit des Menschen besitzt Verfassungsrang. Die Ausweitung bzw. Änderung der Produktion eines Asphaltmischwerkes im Bundesland Bayern (Werk Nußdorf a. Inn) wurde nur unter der Auflage der kontinuierlichen Messung der (Schadstoff-)Emissionen genehmigt (bestätigt durch Urteil des BVerwG).

 

Vor diesem Hintergrund beschließt der Ausschuss r Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz zur Weiterleitung an die Bezirksversammlung:

 

Die zuständigen Fachbehörden werden nach § 27 BezVG aufgefordert,

 

  1. zu klären, ob alle auf dem Gelände des Asphaltmischwerkes betriebenen Anlagen und unter welchen Bedingungen diese genehmigt sind.

 

  1. zu klären, inwieweit die Genehmigungen der betriebenen (bestehenden) Anlagen hinsichtlich der Emissionen von solchen bei einem heutigen Neubau abweichen.

 

  1. zu klären, mit welchen Schadstoffen nach heutigem Stand der Technik bei Asphaltmischwerken zu rechnen ist.

 

  1. in den betroffenen Wohngebieten stichprobenartig kontinuierliche Messungen (über das Sommerhalbjahr einschließlich der unter 3. aufgeführten Schadstoffe) durchzuführen, um Gesundheitsgefährdungen der Bürger (durch den Betrieb des Asphaltmischwerkes) auszuschließen.

 

  1. in dem betroffenen Asphaltmischwerk kontinuierliche Messungen (über das Sommerhalbjahr einschließlich der unter 3. aufgeführten Schadstoffe) in den Bereichen der Emissionen durchzuführen.

 

  1. detailliert darzulegen, welche konkreten Emissionsminderungsmaßnahmen, mit detaillierten Angaben über die Art(en) der Schadstoffreduktion, geplant sind bzw. umgesetzt werden sollen.

 

 

Anhänge

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