Gesundheitsgefährdung durch Asphaltmischwerk? Die Behörde für Umwelt und Verbraucherschutz soll endlich Transparenz für die Bürger schaffen und Ihrer Aufgabe nachkommen, die Bürger der FHH vor gesundheitsschädlichen Emissionen zu schützen! Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 09.03.2020 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 2
Seit 2016 erreichten die Bezirksversammlung Altona etwa 200 Beschwerden über Schwefel- oder Asphaltgerüche in Stellingen. Immer wieder klagten Anwohner*innen über Gesundheitsbeeinträchtigungen wie beispielsweise Atemprobleme, Hustenreiz, Augenreizungen. Mehrfach musste beispielsweise die KiTa Försterweg ihr Freigelände räumen, die Kinder in Ihr Gebäude bringen, weil beißender Asphalt-/Schwefelgeruch einen Aufenthalt der Kinder im Freien unmöglich machte. Die Betroffenen vermuten die Quelle der Emissionen bei einem Asphaltmischwerk am Rondenbarg.
Mehrfach wurde die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) in der Vergangenheit aufgefordert, Stellung zu den Beschwerden zu beziehen. Es erfolgten u.a. diverse Auskunftsersuchen an die BUE.
Verbesserungen konnten dadurch für die betroffenen Bürger nicht erzielt werden. Inzwischen sind Beschwerden seit vier Jahren dokumentiert. Daraus ergibt sich, dass die Gerüche/ Emissionen weit überwiegend in den Sommerhalbjahren (Monate März bis Oktober) auftreten. Mit einer höheren Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass das Asphaltmischwerk als Verursacher in Betracht kommt. Aus den Antworten der BUE bei den Auskunftsersuchen ergibt sich, dass
Im näheren Umkreis um das Asphaltmischwerk herum wohnen viele Tausend Menschen. Die körperliche Unversehrtheit des Menschen besitzt Verfassungsrang. Die Ausweitung bzw. Änderung der Produktion eines Asphaltmischwerkes im Bundesland Bayern (Werk Nußdorf a. Inn) wurde nur unter der Auflage der kontinuierlichen Messung der (Schadstoff-)Emissionen genehmigt (bestätigt durch Urteil des BVerwG).
Vor diesem Hintergrund beschließt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz zur Weiterleitung an die Bezirksversammlung:
Die zuständigen Fachbehörden werden nach § 27 BezVG aufgefordert,
ohne
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