Gesundheitsamt personell aufstocken zur Durchführung der Schulgesundheit - sofort! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit
In mehreren Sitzungen wurde im Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit der Stand der Schuleingangsuntersuchungen in Altona durch das Gesundheitsamt berichtet.
Dabei stellte sich immer wieder heraus, dass die Schuleingangsuntersuchungen in Altona durch das Gesundheitsamt, trotz aller Bemühungen, nicht vollumfänglich umgesetzt werden kann. Insbesondere die Belastung durch die Pandemie, die auch in den nächsten Monaten nicht nachlassen wird, ist ein Grund dafür. Aber auch die personelle Unterbesetzung. Zwar wurde durch die Drucksache 21-2971 mitgeteilt, dass nur ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) von den aus dem Gesundheitsamt notwendigen 5,5 VZÄ nicht besetzt sei. Jedoch ist aus der Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 22/5533) in der Bürgerschaft klar geworden, dass im Jahr 2020/2021 rund 80 % des Personals für die Kontaktnachverfolgung eingesetzt wurden. Zudem verbleiben bei 4,5 VZÄ und einer Jahresnettoarbeitszeit einer VZÄ von rund 1.580 Stunden pro Jahr und rund 3.000 Kindern (Stand Untersuchungsjahr 2020/2021) nur rund 2,5 Stunden für die Untersuchung. Dabei ist durch das Gesundheitsamt jedoch berichtet worden, dass die Stellen nicht ausschließlich mit Vollzeitkräften besetzt sind. Weiterhin wurde berichtet, dass zunächst erst noch die Schuleingangsuntersuchungen aus den Vorjahren nachgeholt werden sollen. Es besteht also ein großer Rückstau bzgl. der Fallbearbeitung. Offensichtlich muss hier dringend gehandelt werden. Es wurde seitens des Gesundheitsamtes angedeutet, dass auch dieses Jahr die neu eingeschulten Kinder nicht vollumfänglich die Schuleingangsuntersuchung erhalten können.
Gerade in Zeiten von Corona und nach mehr als zwei Jahren Belastung dadurch ist es jedoch von essentieller Bedeutung, dass die Kinder bei der Einschulung untersucht werden, damit frühzeitig ein Förder- und Unterstützungsbedarf festgestellt werden kann, um einen gleichberechtigten Schulstart zu ermöglichen. Zudem ist es schlichtweg eine gesetzliche Pflicht, vgl. § 34 Abs. 3, Abs. 4 HmbSG. Eine konkrete Aussage, wann und wie ein Stellenaufwuchs über den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) erfolgt, ist nicht vorhanden.
Der Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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