Geschäftsordnung der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse für die 21. Wahlperiode hier: Beschluss über die vorläufige Weitergeltung der Geschäftsordnung der 20. Wahlperiode
Vertreter der designierten Fraktionen und der Gruppe der 21. Wahlperiode haben in Vorgesprächen vorgeschlagen, die Geschäftsordnung der 20. Wahlperiode (siehe Anlage) weitergelten zu lassen.
Das Präsidium der Bezirksversammlung wird gebeten, dem Ältestenrat/ Geschäftsordnungsausschuss nach der Sommerpause Änderungsvorschläge für eine neue Geschäftsordnung für die 21. Wahlperiode zu unterbreiten.