21-0008

Geschäftsordnung der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse für die 21. Wahlperiode hier: Beschluss über die vorläufige Weitergeltung der Geschäftsordnung der 20. Wahlperiode

Sitzungsvorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.06.2019
Sachverhalt

Vertreter der designierten Fraktionen und der Gruppe der 21. Wahlperiode haben in Vorgesprächen vorgeschlagen, die Geschäftsordnung der 20. Wahlperiode (siehe Anlage) weitergelten zu lassen.

 

Das Präsidium der Bezirksversammlung wird gebeten, dem Ältestenrat/ Geschäftsordnungsausschuss nach der Sommerpause Änderungsvorschläge für eine neue Geschäftsordnung für die 21. Wahlperiode zu unterbreiten.

 

 

Anhänge

Geschäftsordnung der 20. Wahlperiode