21-2734

Geschäftsordnung Beirat für Menschen mit Behinderungen Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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13.01.2022
Sachverhalt

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen Altona hat sich auf der konstituierenden Sitzung am 30.11.2021 den Entwurf einer Geschäftsordnung gegeben, der nicht den Anforderungen des Beschlusses zur Einrichtung des Beirats vom 20.10.2020 (Drs. 21-1373.1E, Anlage) entsprach. Dieser, der Bezirksversammlung vorzulegende, Entwurf kann daher nicht von der Bezirksversammlung angenommen werden. Die Beschlussfassung über den Vorsitz durch den Beirat ist daher unwirksam, inhaltliche Beschlüsse kann der Beirat noch nicht wirksam fassen.

 

Damit der Beirat auf der nächsten Sitzung umgehend den Vorsitz bestimmen und die inhaltliche Arbeit aufnehmen kann, wurde das Amt gebeten, einen Vorschlag einer Geschäftsordnung zu formulieren, die den Vorgaben des Einsetzungsbeschlusses genügt. Dieser Vorschlag liegt hiermit vor (Anlage). Dieser Vorschlag soll nun stellvertretend für die Bezirksversammlung durch den Hauptausschuss beschlossen werden.

 

Sofern der Beirat für Menschen mit Behinderungen diese Geschäftsordnung in seiner nächsten Sitzung am 26.01.2022 übernimmt, kann dann eine Bestimmung des Vorsitzes nach den aktuellen Regularien und der Einstieg in die inhaltliche Arbeit erfolgen. Sofern der Beirat Änderungsbedarf sieht, steht es ihm frei, eine abweichende Geschäftsordnung vorzulegen. Weitere Amtshandlungen nach Beschluss einer abweichenden Geschäftsordnung wären dann erst nach Annahme der dann erneut vorzulegenden Geschäftsordnung durch die Bezirksversammlung möglich.

 

Petitum/Beschluss

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Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.