21-0752

Geruchsbelästigung und mögliche Gesundheitsgefahren in Stellingen/ Bahrenfeld konsequent untersuchen und reduzieren Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.03.2020
Sachverhalt

In den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 erreichten die Behörde für Umwelt und Energie insgesamt mehr als 200 Beschwerden über Geruchsbelästigungen, Schwefel- oder Asphaltgerüche im Umfeld der Straßen Försterweg und Rondenbarg. An durchschnittlich 40 Tagen pro Jahr klagten Anwohner*innen insbesondere in den Straßen Försterweg, Ernst-Horn-Straße, Gutenbergstraße, Frühlingstraße und Winsbergring über Geruchsbelästigungen und Gesundheitsbeeinträchtigungen wie beispielsweise Atemprobleme, Hustenreiz und Augenreizungen. Die Betroffenen vermuten die Quelle der Emissionen bei einem Asphaltmischwerk am Rondenbarg. Die dokumentierten Windrichtungen passen in der ganz überwiegenden Zahl der Tage zu den Beschwerden und dem vermuteten Emissionsort. Bei westlichen und südwestlichen Winden kommt es häufig zu Geruchsbelästigungen im Wohngebiet Stellinger Linse, häufig in den frühen Morgenstunden und vormittags. Die Tage mit Beschwerden verteilen sich überwiegend auf Frühjahr, Sommer und Herbst. Beim Auftreten der Geruchsbeschwerden werden in der Regel zeitgleich durchschnittlich fünf bis sieben verschiedene Produktionsschritte im Asphaltwerk am Rondenbarg durchgeführt, so dass dieses mit großer Wahrscheinlichkeit als Emissionsort in Betracht kommt. Als geruchsrelevante Produktionsprozesse kommen in Betracht: Herstellung von Asphalttragschicht und von Gussasphalt (5 Standardmischgutarten mit ca. 70 verschiedenen Rezepturen), Verladung des Asphalts, Betrieb der Paralleltrommel zum Erwärmen des Recyclingmaterials, Bitumenent- und -verladung, Herstellung Polymerbitumen-Bitumen (PmB – mit ca. 50 Rezepturen), Verladungen PmB, Herstellung PmB-Hochkonzentrat.

 

Die ASPA GmbH betreibt auf dem Betriebsgrundstück am Rondenbarg gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) eine Anlage zum Be- und Entladen von Schüttgütern und ein am 01.10.1973 genehmigtes Asphaltmischwerk mit Thermalölanlage. Die gesetzlichen Grenzwerte haben sich seit der Festsetzung im Bescheid nicht verändert.

 

Regelhaft werden alle drei Jahre wiederkehrende Emissionsmessungen am Kamin als Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte für Gesamtstaub, organische Stoffe, Benzol, Stickstoffoxide, Schwefeloxide  und Kohlenmonoxid durchgeführt. Bei einer Messung im Juni 2017 wurde der Grenzwert beim Gesamtstaub (20 mg/m³) überschritten. Bei der Wiederholungsmessung wurde der Grenzwert eingehalten. Aufgrund der Beschwerden wurden 2016 Messungen der Berufsgenossenschaft, 2017 zusätzlich diskontinuierliche Emissionsmessungen mit Bestimmung der Inhaltsstoffe an drei Quellen (Verladung Asphalt und Bitumen, Gaspendelanlage) sowie in 2018 zwei einwöchige orientierende kontinuierliche Emissionsmessungen der organischen Stoffe (Gesamt-C) am Kamin veranlasst. 2017 und 2018 wurden Geruchsemissionsmessungen mit Immissionsprognosen durchgeführt mit dem Ergebnis, dass es im Industriegebiet in unmittelbarer Nähe des Asphaltmischwerks kleinräumig zu Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts kommt. Im Februar 2019 wurde der Schornstein um 3 Meter erhöht, da er zu niedrig war. Für Anfang 2020 sind technische Maßnahmen zur Minderung der diffusen Emissionen im Verladebereich und eine bauliche Veränderung der Paralleltrommel (Erwärmung Ausbauasphalt) zur Emis­sionsminderung geplant. Zusätzlich sollen u.a. im Bereich der Gaspendelung sowie der Hochsiloanlage noch kleinere Maßnahmen zur Reduzierung der Geruchsemissionen umgesetzt werden.

 

Seit dem 02.03.2020 liegen der Behörde für Umwelt und Energie bereits 12 neue Beschwerden von Anwohner*innen ab dem 17.02.2020 vor, nachdem auf dem Betriebsgrundstück des Asphaltmischwerks die Produktion erneut aufgenommen wurde.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Behörde für Umwelt und Energie wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert,

 

  1. in dem von den Gerüchen am stärksten betroffenen Wohngebiet sowie am Kamin und den emissionsrelevanten Stellen des Asphaltwerks vom 01.04.2020 bis zum 31.10.2020 kontinuierliche Schadstoffmessungen durchführen zu lassen, um Geruchsbelästigungen und mögliche Gesundheitsgefahren konsequent zu untersuchen sowie einen Abgleich der Messungen miteinander und mit den Beschwerden vorzunehmen;

 

  1. die Bezirksversammlung Altona detailliert zu informieren, welche weiteren Emissionsminderungsmaßnahmen im Asphaltwerk im Jahr 2020 umgesetzt werden bzw. wurden und warum die vorgenannten Maßnahmen erforderlich sind;

 

  1. den Grad der Wirksamkeit der vorgenannten Maßnahmen zu dokumentieren;

 

  1. darzulegen, welche Erkenntnisse die zwei einwöchigen orientierenden kontinuierlichen Emissionsmessungen der organischen Stoffe (Gesamt-C) am Kamin des Asphaltwerks im Mai und August 2018 hinsichtlich der Emissionen und der Zuordnung von Beschwerden zu Peaks der Messungen gebracht haben;

 

  1. das in Drucksache 21-0477 aufgeführte Gutachten über die „Umsetzung des Stands der Geruchsminderungstechnik (MüllerBBM 2018/2019)“ im Hamburger Transparenzportal zu veröffentlichen und dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz der Bezirksversammlung Altona zur Verfügung zu stellen;

 

  1. zu prüfen, ob sämtliche Unterlagen zu den Betriebsüberprüfungen des Asphaltwerkes der letzten 5 Jahre sowie sämtliche (Änderungs-)Genehmigungen der dort betriebenen Anlagen im Hamburger Transparenzportal veröffentlicht werden können.

 

 

Anhänge

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