21-0618

Georg-Bonne-Straße umbenennen Dringlicher Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNE (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.01.2020
Sachverhalt

Die NS-Belastung des Namensgebers der Georg-Bonne-Straße war bereits 1995 Thema einer Debatte um die Umbenennung der Georg-Bonne-Straße in Nienstedten nachdem bekannt geworden war, dass der Internationale Seegerichtshof in die Straße ziehen sollte. Während u.a. Vertreter der SPD auf die NS-Belastung des Namensgebers hinwiesen, wurde Bonne im Nienstedtener Heimatbote als „Idealist“ gelobt, der im Stadtteil „beliebt und geachtet“ gewesen sei. Seine antisemitischen Äußerungen wurden als „impulsiv“ und „emotional“ heruntergespielt. Der Streit endete 1997 mit einem „Kompromiss“. Der Senat beschloss, dass ein Teil der Straße ihren Namen beibehalten, ein zweites Stück „Am internationalen Seegerichtshof“ heißen und ein dritter Abschnitt in „Christian-F.-Hansen-Straße“ umbenannt werden sollte. (Wissenschaftliche Untersuchung zur NS-Belastung von Straßennamen, Abschlussbericht erstellt im Auftrag des Staatsarchivs Hamburg, 2017, S. 69 f.)

 

Dieser damals gefasste Kompromiss kann nicht länger aufrechterhalten werden. Insbesondere vor dem Hintergrund des Fazits zur NS-Vergangenheit von Georg Bonne, das im Abschlussbericht der Ende 2017 veröffentlichten wissenschaftlichen Untersuchung zur NS-Belastung von Straßennamen, erstellt im Auftrag des Staatsarchivs Hamburg, gezogen wird (siehe nachfolgend:).

 

„Georg Bonne war seit den 1890er Jahren Vertreter einer völkischen Strömung in den Lebens- und Wohnungsreformbewegungen, der sich in zahlreichen politischen und gesellschaftlichen Feldern engagierte. Hinter seinem Aktivismus und seiner publizistischen Tätigkeit stand die Sorge um die „Volksgesundheit“ und „Rassenhygiene“ der Deutschen. Mit seinen stark rezipierten Werken trug er dazu bei, ein geistiges Klima zu schaffen, das die Durchsetzung der völkischen und antisemitischen Ideen des Nationalsozialismus begünstigte. Bonne begrüßte die NS-Bewegung spätestens seit 1931 und bewunderte Adolf Hitler. 1933 wurde er Partei-mitglied, auch wenn es zu seiner Mitgliedschaft widersprüchliche Quellenangaben gibt. Auch im „Dritten Reich“ wirkte er weiter publizistisch und bezog sich dabei vielfach positiv auf den Nationalsozialismus oder Elemente der NS-Ideologie. Parallel zum Beginn des Holocaust veröffentlichte er ein Schauspiel, das voll von antisemitischer Hetze und judenfeindlichen Stereotypen war und mit dem er explizit die NS-Judenpolitik unterstützen wollte. Auch wenn Bonnes Eigensinn – etwa in der Frage von Eugenik und Euthanasie – durchaus zu Konflikten mit Regimevertretern führte und der Vertrieb einzelner seiner Schriften verboten wurde, lässt sich Georg Bonne als extremer Verfechter völkischer und antisemitischer Positionen charakterisieren.“ (Wissenschaftliche Untersuchung zur NS-Belastung von Straßennamen, Abschlussbericht erstellt im Auftrag des Staatsarchivs Hamburg, 2017, S. 70)

 

Das Wirken von Georg Bonne verletzt damit heutige Wertvorstellungen in eklatanter Weise.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

 

  1. Die Bezirksversammlung Altona empfiehlt dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. der federführenden Fachbehörde nach § 27 BezVG, die Georg-Bonne-Straße auf Grund der neu gesammelten Erkenntnisse über die NS-Belastung des Namensgebers umzubenennen.

 

  1. Für die Neubenennung der Straße sollen im Stadtteil Vorschläge gesammelt werden. Hierzu wird Ausschuss für Kultur und Bildung der Bezirksversammlung Altona mit der eingesetzten Arbeitsgruppe „Verkehrsflächenbenennung“ im Rahmen einer öffentlichen Anhörung vor Ort Vorschläge sammeln und diese dann auswerten und gewichten, um dann dem Hauptausschuss einen konkreten Umbenennungsvorschlag vorzulegen.

 

 

Anhänge

ohne