Gemeinsame Stellungnahme der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU Altona zur geplanten Flächennutzungsplanausweisung von Windenergieflächen in den Sülldorfer und Rissener Feldmark Antrag der Fraktionen von SPD, GRÜNE und CDU
DieFraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU in der Bezirksversammlung Altona bekennen sich ausdrücklich zu den Zielen der Energiewende und zum Ausbau erneuerbarer Energien. Die Windenergie stellt einen wichtigen Bestandteil einer klimaneutralen Energieversorgung dar und muss auch künftig einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Hamburger, bundesweiten und europäischen Klimaschutzziele leisten.
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir das Ziel des Hamburger Senats, die gesetzlich geforderten Windenergiegebiete deutlich früher als bundesrechtlich vorgeschrieben vollständig auszuweisen. Der Stadtstaat Hamburg trägt unter anderem als Großenergieverbraucher ein besondere Verantwortung, seinen Beitrag zur Transformation der Energieversorgung zu leisten– hat aber auch Flächenknappheit für städtebaulich dominante Windkraftanlagen im Gegensatz zu Flächenbundesländern.
Verantwortung für die Hamburger Flächenziele
Die Erreichung der Flächenziele für die Windenergie setzt voraus, dass alle Bezirke ihren Beitrag leisten und potenzielle Standorte ergebnisoffen geprüft werden. Wir unterstützen daher ausdrücklich das Prinzip einer solidarischen Lastenverteilung innerhalb Hamburgs und erkennen an, dass die Ausweisung von Windenergieflächen regelmäßig mit Nutzungskonflikten verbunden ist.
Solidarität bedeutet jedoch nicht, dass jede Fläche gleichermaßen geeignet ist. Die Auswahl von Windenergiegebieten muss auf einer sorgfältigen und nachvollziehbaren Abwägung beruhen. Dabei sind energiepolitische Erfordernisse ebenso zu berücksichtigen wie langfristige städtebauliche, freiraumplanerische und landschaftliche Zielsetzungen.
Warum die Feldmark eine besondere Betrachtung erfordern
Die Sülldorfer und Rissener Feldmarkgehören zu den prägenden Freiräumen des Hamburger Westens. Sie erfüllen wichtige Funktionen für die Naherholung, die Landwirtschaft, den Natur- und Artenschutz, den Wasserhaushalt sowie die klimatische Entlastung der umliegenden Stadtteile. Der Bereich ist darüber von vielen einzelnen Biotopen inkl. den Knicks entlang der Wege durchzogen. Diese Feldmark besteht nicht aus beliebigen grünen Wiesen, sondern aus einem besonders artenreichen, ökologischem Mix.
Darüber hinaus bilden sie einen wesentlichen Bestandteil des Freiraum- und Biotopverbundes zwischen Klövensteen, Schnaakenmoor und den angrenzenden Landschaftsräumen der Metropolregion Hamburg. Ihre Bedeutung geht damit weit über die unmittelbaren Stadtteilgrenzen hinaus.
Gleichzeitig ist die Feldmark ein identitätsstiftender Bestandteil des Hamburger Westens. Sie prägen das Landschaftsbild, schaffen Übergänge zwischen Stadt und Landschaft und tragen wesentlich zur Lebensqualität in den angrenzenden Stadtteilen bei. Auch für die Tierwelt bilden sie sowohl eine wichtige Verbindung als auch Aufenthaltsraum.
Die Feldmark ist das Ergebnis einer bewussten politischen Entscheidung
Die heutige Gestalt der Feldmarkist nicht zufällig entstanden. Sie ist das Ergebnis eines jahrzehntelangen politischen und planerischen Prozesses, der mit dem Bebauungsplan Rissen 44 / Sülldorf 18 / Iserbrook 26 seinen vorläufigen Abschluss gefunden hat.
Nach mehr als 25 Jahren Diskussion, Beteiligung und Abwägung wurde bewusst die Entscheidung getroffen, diesen Landschaftsraum langfristig als weitgehend unbebauten, landwirtschaftlich geprägten Freiraum zu sichern und seine besondere Bedeutung für Natur, Landschaft, Landwirtschaft und Naherholung dauerhaft zu erhalten.
Diese planerische Grundentscheidung war Ausdruck eines breiten politischen Konsenses und bildet bis heute einen wesentlichen Baustein der Stadtentwicklungs- und Freiraumpolitik im Hamburger Westen. Sie ist Grundlage zahlreicher Maßnahmen zur Landschaftsentwicklung, zur Sicherung der Natur und der landwirtschaftlichen Nutzungen, zur Gewässerentwicklung sowie zur langfristigen Erhaltung eines zusammenhängenden Erholungsraums.
Aus unserer Sicht muss eine solche langfristige Planungsperspektive bei der Ausweisung neuer Windenergieflächen ein besonderes Gewicht erhalten.
Windkraft und die Entwicklungsziele der Feldmark sind nicht vereinbar
Die Errichtung von Windkraftanlagen würde einen grundlegenden Eingriff in die über Jahrzehnte verfolgten Entwicklungsziele für die Feldmark darstellen. Dabei sind nicht allein die Anlagen selbst zu betrachten.
Ebenso zu berücksichtigen sind die für Bau, Betrieb und Wartung erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere schwerlastfähige Zuwegungen, Kranstellflächen, Netzanschlüsse sowie weitere technische Erschließungen. Diese Maßnahmen würden den Charakter des Gebietes dauerhaft verändern und stehen aus unserer Sicht im Widerspruch zu den Zielen, die mit der langfristigen Sicherung der verfolgt wurden.
Der Bau einer neuen Straße für Schwerlastverkehr durch den Klövensteener Wald oder durch die Feldmark mit dem Bau einer neuen Brücke über die Wedeler Au bzw. über ihr ökologisch wertvolles Niederungsgebiet und die vielfache Durchbrechung der Knicks- und Gräbenstruktur, laufen den ressourcenschonenden Zielen der Energiewende entgegen und wären ein massiver Eingriff in die Ökobilanz.
Gerade die notwendige technische Erschließung macht deutlich, dass es sich nicht um einen punktuellen Eingriff handelt, sondern um eine dauerhafte Veränderung eines Landschafts- und Naturraumes, dessen Erhalt bislang zentrales Ziel der öffentlichen Planung war.
Hinzu kommt, dass die Feldmark Teil eines übergeordneten Freiraum- und Landschaftssystems sowie eines Biotopverbunds sind, dessen Schutz, Entwicklung und Vernetzung über Jahrzehnte Gegenstand städtischer Planung gewesen sind. Die Ausweisung als Windenergiegebiet würde daher nicht nur einzelne Flächen betreffen, sondern die Grundausrichtung der bisherigen Entwicklung dieses Raumes in Frage stellen.
Stadtentwicklung braucht Verlässlichkeit
Verlässlichkeit ist eine wesentliche Voraussetzung erfolgreicher Stadtentwicklung. Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass langfristige Planungsziele Bestand haben und nicht ohne zwingende Gründe aufgegeben werden.
Die Sicherung der Feldmark war über Jahrzehnte Gegenstand politischer Entscheidungen und planerischer Anstrengungen. Mit dem geltenden Bebauungsplan wurde bewusst eine Entwicklungsperspektive festgelegt, die den Erhalt dieses Landschaftsraums in den Mittelpunkt stellt.
Den Landwirten wurden erhebliche Restriktionen auferlegt, insbesondere außerhalb der Höfe nicht einmal kleine Unterstände zu bauen. Bauliche Versorgungsanlagen sollten nicht zur Zersiedelung beitragen. Von daher sind Windkraftanlagen und deren Erschließungsanlagen ein Widerspruch zur bisherigen Raumpolitik.
Aus unserer Sicht wäre die Ausweisung der Feldmark als Windenergiegebiet nicht lediglich eine Anpassung bestehender Planungen, sondern ein grundlegender Richtungswechsel. Für einen solchen Richtungswechsel sehen wir derzeit keine ausreichende planerische Begründung.
Fazit:Die Feldmark ist nicht als Windenergiegebiet auszuweisen
Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU Altona stehen zum Ausbau der Windenergie und zur Verantwortung Hamburgs, die Energiewende konsequent voranzubringen.
Gleichzeitig stehen wir zu den langfristigen Entscheidungen der Stadtentwicklung. Die Sülldorfer und Rissener Feldmark wurde über Jahrzehnte bewusst als zusammenhängender Freiraum gesichert und durch den geltenden Bebauungsplan dauerhaft geschützt. Diese planerische Grundentscheidung darf nicht aufgegeben werden.
Die Ausweisung der Feldmark als Windenergiegebiet würde einen grundlegenden Bruch mit den Entwicklungszielen dieses Landschaftsraums bedeuten. Die hierfür erforderlichen Eingriffe und Infrastrukturmaßnahmen sind mit der bisherigen Zielsetzung für die Feldmarknicht vereinbar.
Für die Sülldorfer und Rissener Feldmark sehen wir daher keine tragfähige Umsetzungsperspektive für Windkraftanlagen.
SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU Altona lehnen die Ausweisung der Feldmark als Windenergiegebiet und die Errichtung von Windkraftanlagen an diesem Standort ab.
Wir fordern den Senat daher auf, die Sülldorfer und Rissener Feldmark im weiteren Verfahren nicht als Windenergiegebiet auszuweisen und bei der Erreichung der Hamburger Flächenziele auf besser geeignete Standorte zu setzen.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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