Gemeinsam nachhaltig feiern: Ein Weihnachtsbaum für das Altonaer Rathaus Antrag der Fraktionen von SPD, FDP, Volt und CDU (2. NEUFASSUNG)
Letzte Beratung: 24.10.2024 Bezirksversammlung Ö 8.1
Die Weihnachtszeit in Hamburg ist traditionell geprägt von festlich geschmückten Weihnachtsbäumen, die vor den Rathäusern der Stadtteile aufgestellt werden – sei es auf dem Rathausmarkt, in Wandsbek oder in Harburg. Ein Weihnachtsbaum ist jedoch mehr als nur ein dekoratives Element. Er symbolisiert Gemeinschaft, Zusammenhalt und die Werte, die unsere Gesellschaft insbesondere in der Adventszeit prägen. Ein solcher Baum lädt dazu ein, innezuhalten, und erinnert uns an die Bedeutung von Nächstenliebe, Freundschaft und Solidarität.
Auch vor dem Altonaer Rathaus könnte ein Weihnachtsbaum zu einem zentralen Ort werden, an dem sich Bürgerinnen und Bürger begegnen, sich austauschen und die festliche Atmosphäre genießen. Gleichzeitig stärkt er das Gefühl der lokalen Identität und den Zusammenhalt im Stadtteil.
In Anbetracht der ökologischen Herausforderungen unserer Zeit sollte der Bezirk Altona hier jedoch auch eine Vorreiterrolle einnehmen und ein Zeichen für Nachhaltigkeit setzen. Der Weihnachtsbaum vor dem Altonaer Rathaus soll nicht nur ästhetisch ansprechend sein und festlich illuminiert werden, sondern auch umweltschonend und möglichst nachhaltig beschafft werden. Viele der in Hamburg erhältlichen Weihnachtsbäume stammen aus intensiv bewirtschafteten Weihnachtsbaumkulturen, die mit Pestiziden behandelt sind und keine nachhaltige Herkunft haben.
Der Baum soll nach ökologischen Kriterien ausgewählt und aus einer regionalen, nachhaltig bewirtschafteten Forstwirtschaft stammen. Nach der Weihnachtszeit soll er entweder eingepflanzt oder für nachhaltige Zwecke weiterverwendet werden, um seinen ökologischen Fußabdruck so gering wie möglich zu halten. Zusätzlich könnte die festliche Stimmung durch das Illuminieren bestehender Nadelbäume verstärkt werden.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:
Das Bezirksamt wird nach § 19 (2) BezVG aufgefordert,
:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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