Gehölzpflege im Zuständigkeitsbereich der Hamburg Port Authority Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft und Innovation
Letzte Beratung: 15.04.2025 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 10
Auf die Bitte um Entsendung von Referent:innen hat die Behörde für Wirtschaft und Innovation am 20.03.2025 wie folgt Stellung genommen:
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport der Bezirksversammlung Altona hat bei der BWI um die Entsendung einer Referentin bzw. eines Referenten der Hamburg Port Authority AöR (HPA) zu seiner Sitzung am 15. April 2025 zur Erörterung der Böschungspflege gebeten.
Vorrangig soll es um die Gehölzpflege im Bereich des Teufelsbrücker Hafens und am Elbufer bis zum Alten Schweden gehen. Dem Bezirksamt liegen Beschwerden vor, dass zumindest ein Teil der Maßnahmen zum Schnitt der Kopfbäume nicht fachgerecht erfolgt sei und zu schnell durchgeführt wurde. Man schneide (schneitele) Kopfbäumei.d.R. alle fünf bis sieben Jahre, maximal bis zehn Jahre, weil sonst die Gefahr des Ausbrechens großsei. Bei Teufelsbrück sei an der Stärke der Schnittstellen erkennbar, dass zumindest an einigen Gehölzen ein sehr / zu früher Schnitt durchgeführt wurde. Auch soll sehr viel Grün z.B. auf der Höhe des Hindenburgparks komplett entfernt (Gehölzinseln, kleineGebüschinseln) worden sein.
Vor diesem Hintergrund werden folgende Fragen an die BWI/HPA gestellt:
Antwort der BWI/HPA.:
Die HPA ist für die Pflege des Uferbereichs am Nordufer der Elbe zuständig, einschließlich der angrenzenden Flächen bis zu den Wegen oder Mauern. Die Pflegearbeiten dienen dem Erhalt der Uferböschung zum Schutz vor Erosion, der Standsicherheit der Bäume.
Turnus und Methoden der Gehölzpflege
Die Kopfweiden werden in einem Turnus von 3 bis 5 Jahren zurückgeschnitten. Dies ist notwendig, da sich sonst zu dünne Triebe entwickeln, die fachgerecht nicht mehr geschnitten werden könnten. Der Schnitt erfolgt durch ausgebildete Landschaftsgärtner der HPA oder beauftragte Fachfirmen.
Brombeeren und andere Sträucher werden nur zurückgeschnitten, wenn der Bewuchs so dicht ist, dass eine Sichtkontrolle der Uferböschungen nicht mehr möglich ist. Dabei wird darauf geachtet, dass wertvolle Gehölze erhalten bleiben und der Lebensraum von Tieren geschont wird.
In Bereichen mit Gaststätten und Bänken erfolgt, wenn möglich, Rückschnitt, um die Sicht auf die Elbe zu erhalten. Hierbei wird fachgerecht mit Heckenscheren gearbeitet, da Motorsägen für diese Aufgabe nicht geeignet sind. Eine Verpflichtung hierzu oder ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Berücksichtigung des Arten- und Naturschutzes
Die HPA beachtet bei allen Pflegemaßnahmen die Anforderungen des Arten- und Naturschutzes sowie die Vorgaben des Landschaftsschutzgebietes. Regelmäßige Baumkontrollen durch geschulte Baumkontrolleure der HPA gewährleisten, dass Bäume mit erhöhter Bruchgefahr identifiziert und erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden. Grundsätzlich wird darauf geachtet, dass für die Tierwelt wertvolle Gehölzstrukturen erhalten bleiben.
Bei früheren Maßnahmen kann es in Einzelfällen aufgrund der Baumgesundheit oder akuter Verkehrssicherungspflichten erforderlich gewesen sein, dass der Turnus von 3 bis 5 Jahren für den Schnitt von Kopfbäumen an einige Stellen nicht eingehalten werden konnte.
Uferbefestigungen
Das Elbufer dient nicht als klassische Hochwasserschutzanlage. Ein zu dichter Bewuchs kann die Stabilität der Uferböschung negativ beeinflussen oder deren Kontrolle erschweren.
Unbefugte Rückschnitte
Leider kommt es immer wieder vor, dass Anwohner unerlaubt Gehölzschnittmaßnahmen durchführen, um ihre Sicht auf die Elbe zu verbessern. Diese Maßnahmen sind oft nicht fachgerecht und können zu Schäden an der Vegetation führen. Ein Beispiel dafür ist der Strandweg, wo einjährige Weiden unfachmännisch auf Hüfthöhe zurückgeschnitten wurden. Solche Eingriffe erschweren die fachgerechte Pflege und fallen ungerechtfertigt auf die HPA zurück.
Abschließend können wir feststellen, dass die HPA ihre Gehölzpflege im Einklang mit den geltenden Vorschriften und naturschutzfachlichen Erfordernissen durchführt. Dabei wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Naturschutz und Stabilität der Uferböschung angestrebt. Die Beschwerden zur vorzeitigen Schnittmaßnahme werden intern geprüft und können nicht nachvollzogen werden. Evtl. handelt es sich hierbei um illegale „private“ Rückschnitte.
Vor dem Hintergrund unserer ausführlichen Darlegungen sehen wir die vom Bezirk gestellten Fragen als umfassend beantwortet an. Da wir auch durch eine Teilnahme am Ausschuss keinen zusätzlichen Beitrag leisten könnten, bitten wir um Verständnis, dass wir von einer Entsendung einer Referentin bzw. eines Referenten absehen.
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Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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