Gegen Falschparken am Elbstrand Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 13.08.2020
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 13.08.2020 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-9029 beschlossen.
Die Verkehrsdirektion (VD 51) hat unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 26 mit Schreiben vom 13.11.2020 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
An der Örtlichkeit wurde ein fehlender Absperrpfosten durch das Bezirksamt ersetzt. Die Beschilderung wurde erneuert. Die Absicherung der Feuerwehrzufahrt ist somit intakt.
Zu 2 und 3:
Die an der Elbe anliegenden Verkehrsbereiche sowie die dorthin führenden Zufahrtsstraßen in Blankenese und Rissen sind insbesondere an Wochenenden sowie an Feiertagen und in Schulferienzeiten bei Schönwetterlagen von Ausflüglern und Touristen stark frequentiert. Der Straßenverkehr bewegt sich dann auf einem hohen Niveau. Die zur Verfügung stehenden Parkstände sind ausgelastet und es findet erheblicher Parksuchverkehr statt.
In diesem Zusammenhang besteht in Blankenese ab der Blankeneser Hauptstraße Einmündung Am Eiland von 01. April bis 30. September jeweils samstags, sonntags und feiertags für den Kfz-Verkehr ein Durchfahrtsverbot in Richtung Elbstrand (Ausnahme HVV und Inhaber von Ausnahmegenehmigungen). 2
Eine Ausnahmegenehmigung erhalten folgende Personen:
- Anwohner und ihre Besucher,
- Handwerker,
- Gäste, auch für Feiern ohne Übernachtung,
- Angestellte von Betrieben innerhalb der gesperrten Bereiche,
- Ambulante Dienste (Betreuer von pflegebedürftigen Personen, „Essen auf
Rädern“).
Das PK 26 führt jährlich wiederkehrend insbesondere zwischen April und September Maßnahmen zur Ahndung von Verkehrsverstößen im Bereich des Elbufers und im Speziellen zur Kontrolle des Durchfahrtverbots in der Blankeneser Hauptstraße durch. Fahrzeuge, die in gefährdender Weise parken, werden kostenpflichtig umgesetzt.
Im Jahr 2020 erfolgten durch das PK 26 im Bereich des Elbufers an 22 Tagen Maßnahmen auch unter Hinzuziehung von Kräften anderer Dienststellen. Im Verlauf der genannten Maßnahmen wurden mehreren hundert Fahrzeugen die Zufahrt verwehrt, festgestellte Verkehrsordnungswidrigkeiten geahndet und eine Vielzahl von Fahrzeugführern im Rahmen von Gesprächen für die besondere Situation vor Ort sensibilisiert.
Das PK 26 wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten und Prioritätensetzung, diese Maßnahmen auch zukünftig durchführen.
Anwohner des Treppenviertels und des Strandbereiches empfinden gerade an Wochenenden mit Schönwetterlagen die Belastung durch das erhöhte Verkehrsaufkommen als hoch und wandten sich, auch in den zurückliegenden Jahren wiederkehrend, mit der Bitte um stärkere Kontrolle und einer Ausweitung der Durchfahrtsbeschränkungen an das PK 26. Der Wunsch nach alternativen Lösungen wurde in diesem Zusammenhang formuliert.
Die Regulierung der Zufahrt zum Elbufer durch technische Zugangssysteme ist aus Sicht des PK 26 grundsätzlich denkbar und würde die Verkehrsbelastung reduzieren. Ferner würde der nicht unerhebliche Kontrollaufwand durch das PK 26 entfallen. Die mit der Einführung einer technischen Lösung verbundenen Herausforderungen technischer, organisatorischer und finanzieller Art erscheinen aus hiesiger Sicht jedoch erheblich. Ferner wären zuvor widmungsrechtliche Fragen zu klären. Die Straßenverkehrs-Ordnung berechtigt nicht zu verkehrsregelnden Maßnahmen, die den Widmungsumfang einer Straße einschränken.