22-0084

Fußgängerzone Ottenser Hauptstraße: Regelmäßige Mängelbeseitigung und geplante vollständige Erneuerung des Klinkerpflasters? Kleine Anfrage von Karsten Strasser (Fraktion DIE LINKE)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 26.09.2024 Bezirksversammlung Ö 4.2

Sachverhalt

Die stark frequentierte Fußngerzone Ottenser Hauptstraße zwischen Bahnhof Altona und Spritzenplatz wird von der Bezirkspolitik übereinstimmend als attraktiver und beliebter Ort eingeschätzt, dessen Ausstrahlung weit über den Stadtteil hinauswirkt. Mit ihren Beschlüssen vom 30.09.2023 und vom 28.09.2023 hat die Bezirksversammlung das Bezirksamt aufgefordert, bauliche Schäden im Bereich des Klinkerpflasters kurzfristig zu beseitigen und eine großflächige Erneuerung der Pflasterung koordiniert mit den geplanten baulichen Maßnahmen des Projekts „freiRaum Ottensen das autoarme Quartier“ zu realisieren (siehe Drs. 213937B und Drs. 21-4297.1B).

 

Es besteht weiterhin der Eindruck, dass die vom Bezirksamt mehrfach hervorgehobenen regelmäßigen Begehungen der Wegeaufsicht und/ oder des Bauhofes nicht zu einer zeitnahen Beseitigung aller verkehrsgefährdenden Mängel führen. Leicht zu behebende Mängel außerhalb von Baumwurzelbereichen wie z.B. fehlende Steine und Stolperkanten werden vom Bezirksamt über Monate nicht beseitigt.

 

Seit Mitte November 2023 gibt es keinen aktuellen Sachstand zur geplanten großflächigen Erneuerung des Klinkerpflasters, die das Bezirksamt in Aussicht gestellt hat.

 

Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen an das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Wegeunfälle von Fußnger:innen sind dem Bezirksamt im Bereich der Fußngerzone Ottenser Hauptstraße seit dem 01.01.2021 bekannt geworden? Bitte in jedem Einzelfall Datum des Unfalls, Art der Verletzung und Stand eines möglichen zivilrechtlichen Klageverfahrens einschließlich der Höhe geltend gemachter Ansprüche (Schadensersatz und Schmerzensgeld) angeben.

 

Zu 1.:

Fehlanzeige. Die Unfallstatistik wird von der Polizei geführt. Beim Bezirksamt sind keine Schadensersatzforderungen nach Gehwegunfällen eingegangen.

 

  1. Wie ist die Personalsituation bei den Wegewarten im Bezirk Altona seit 01.01.2021? Bitte jeweils zum 01.01. der Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 sowie zum 01.08.2024 folgende Angaben machen:

 

a)      Zahl der zur Verfügung stehenden Vollzeitäquivalente und Zahl der Stellen
 

b)      Zahl der vakanten Stellen, z.B. aufgrund von Langzeiterkrankung, Ruhestand, Stellenwechsel und Elternzeit etc.

 

Zu 2. a) und b):

 

 

Stellen-Soll

Stellen-IST (VZÄ)

Vakanz(Frage 2b)

01.01.2021

10,0

9,0

1,0

01.01.2022

11,0

11,0

0,0

01.01.2023

11,0

8,0

3,0

01.01.2024

11,0

8,0

3,0

01.08.2024

11,0

8,0

3,0

 

c)        Ist die Betreuung von längerfristig vakanten Wegewartbezirken vorübergehend vertretungsweise Mitarbeiter:innen aus anderen Aufgabengebieten des Tiefbauamtes übertragen worden? Falls Frage 2. c) mit ja beantwortet wird: Haben die vertretungsweise für den jeweils fehlenden Wegewart tätigen Mitarbeiter:innen diese Aufgabe zusätzlich zur ihrem bisherigen Aufgabengebiet wahrnehmen müssen?

 

Zu 2. c):

Zur Überbrückung von der Vakanz bis zur Neueinstellung wurden Aufgaben der Wegeaufsicht durch Wegewarte aus anderen Revieren und Technikern wahrgenommen. Es wurde und wird punktuell durch Mitarbeitende aus anderen Aufgabenbereichen bei den Routinebegehungen unterstützt. Dafür stehen andere Aufgaben zurück.

 

  1. Gab es im Zeitraum 01.01.2021 bis heute Überlastungsanzeigen von einzelnen oder mehreren Wegewarten? Bitte jeweils den Zeitpunkt der Einreichung angeben und mitteilen, zu welchem Ergebnis die Bearbeitung der Überlastungsanzeige geführt hat.

 

Zu 3.:

Ja. Überlastungsanzeigen wurden am 15.03.2023, 27.07.2023 sowie 28.02.2024 gemeldet.

 

Die Rückstandsmeldung eines Wegewartes am 27.07.2023 zum Anlass nehmend wurde eine Überlastungs-/ ckstandsanzeige für den Gesamtbereich der Straßenunterhaltung seitens der Fachamtsleitung gestellt.

 

Im Zusammenhang mit Rückstandsmeldungen für den gesamten Abschnitt Wegeaufsicht werden die Aufgaben auf die Ebene Techniker, andere Mitarbeitende aus der Abteilung und der offiziellen Vertretung der Wegeaufsicht verteilt.

 

Vorbemerkung zu den Fragen 4 und 5: Das Amt antwortete auf die Frage 1 a) unserer Kleinen Anfrage (Drucksache 21-4229), dass die Ottenser Hauptstraße im Zuge der Wegeaufsicht regulär viermal monatlich durch den Wegewart inspiziert wird. Ausweislich des Protokolls teilte die Amtsvertreterin in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 18. September 2023 mit, dass der Bauhof einmal monatlich die Situation vor Ort kontrolliere. Das Bezirksamt werde ca. vier bis fünf Mal im Jahr tätig. Aufgrund dieser möglicherweise widersprüchlichen Angaben ist nicht klar, welche Kontrollgänge bzw. Aktivitäten und von welchen Stellen des Bezirksamtes in der Fußngerzone Ottenser Hauptstraße tatsächlich stattgefunden haben.

 

  1. Welche Kontrollen des verkehrssicheren Zustands der Fußngerzone Ottenser Hauptstraße in welchem Turnus und von welchen Mitarbeitern des Bezirksamtes hat es vom 01.01.2023 bis heute tatsächlich gegeben? Bitte jeweils angeben, ob die Kontrollen bzw. Begehungen von einer/ einem Wegewart:in, einer/ einem Mitarbeiter:in des Bauhofs oder einer/ einem Mitarbeiter:in des Tiefbauamtes durchgeführt worden sind.

 

Zu 4.:

Siehe Antwort zu 2.c). Überbrückung der Wegeaufsicht infolge zwischenzeitlicher Vakanz zwischen dem 31.07.2023 und 31.12.2023 durch Techniker und Vertretung durch den Wegewart des Nachbarreviers. Zusätzlich einmalige monatliche Begehung des Abschnittes Fußngerzone in der Ottenser Hauptstraße durch einen Mitarbeiter des Bauhofes.

 

  1. Zu welchen Terminen hat vom 01.01.2023 bis heute eine Beseitigung von Mängeln und/ oder Maßnahmen der Instandsetzung gegeben? Bitte jeweils angeben, ob das Amt die Maßnahmen selbst ausgeführt oder eine private Firma zur Ausführung beauftragt hat.

 

Zu 5.:

In der Zeit vom 01.01.2023 bis heute wurden regelmäßig durch den Bauhof und Fremdfirmen Mängel in der Fußngerzone Ottenser Hauptstraße behoben. Für eine weitere detailliertere Auflistung würden fünf Arbeitstage benötigt. Aufgrund der hohen Vakanz in der Wegeaufsicht ist dies nicht leistbar.

 

Vorbemerkung zu Frage 6: Im Juni und Juli 2024 sind vor den Häusern Ottenser Hauptstraße 17 bis 25 bei Erdarbeiten anlässlich der Verlegung von Leitungen das rote Klinkerpflaster teilweise entfernt und anschließend neuverlegt worden. Außerdem sind durch den Einsatz von Arbeitsgeräten und Baufahrzeugen Pflastersteine und Waschbetonplatten beschädigt worden.

 

  1. Warum hat das Amt diese Baumaßnahme nicht als Gelegenheit genutzt, um in der Fußngerzone eine generelle Beseitigung verkehrsgefährdender Mängel vorzunehmen?

 

Zu 6.:

Leitungsträger sind zur Wiederherstellung nach Aufgrabung innerhalb der hergestellten Grabenbreite verpflichtet. Weitere hinausgehende Flächen stehen vertragsrechtlich nicht zur Disposition. Weitere großflächige Sanierungen der Klinkerfläche durch den Bezirk bedarf in der hoch frequentierten Fußngerzone einem erweiterten Vorlauf. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit können derzeit nur Kleinmaßnahmen durch den Bauhof und Fremdfirmen umgesetzt werden.

 

Vorbemerkung zu den Fragen 7 bis 9: Das Fachamt Management des öffentlichen Raums Abteilung Straßen, Mobilität und Gewässer - legte dem Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 20. November 2023 das „Arbeitsprogramm Planung Straße und Mobilität 2024 (Stand: 26.10.2023)“ zur Beratung vor. Die Instandsetzung des Belags in der Fußngerzone - Abschnitt Bahrenfelder Straße bis Hahnenkamp wird dort für das 3. Quartal 2024 als Priorität bzw. möglicher Planungsbeginn empfohlen, vgl. dort S. 18. Der Arbeitsaufwand ist mit 25 Stunden pro Quartal im Vergleich zu anderen Maßnahmen mit mindestens ähnlicher Größenordnung hier sind jeweils 50 bis 100 Stunden Arbeitsaufwand vorgesehen deutlich niedriger angesetzt.

 

  1. Ist der im Arbeitsprogramm - Stand: 26.10.2023 - vorgesehene Planungsbeginn zum 3. Quartal 2024 noch aktuell?

 

Zu 7.:

Nein.

 

Wenn ja:

a)      Welche Arbeitsschritte sind seit dem 01.07.2024 bereits erfolgt?

b)      Welche genauen Planungsschritte sind für 2024 noch vorgesehen?

 

Entfällt.

 

Wenn nein:

a)      Zu welchem Termin ist der neu festgelegte Planungsbeginn vorgesehen?

 

Zu a)

Um eine koordinierte Umsetzung im Zuge des Umbaus von Bahrenfelder Straße/ Ottenser Hauptstraße (freiRaum Ottensen) gewährleisten zu können, muss der Vorgang im Zuge der Ausführungsplanung der freiRaum Ottensen Projekte ablaufen.

 

b)      Ist eine Realisierung der Maßnahme im zeitlichen Rahmen des Projektes „freiRaum Ottensen“ gewährleistet?

 

Zu b)

Dies wird weiterhin angestrebt. Im Rahmen des Projekts freiRaum Ottensen wird der Kreuzungsbereich Bahrenfelder Straße - Ottenser Hauptstraße neu geplant und gestaltet. In diesem Zuge kann eine Anpassung der Fußngerzone Ottenser Hauptstraße an die neue Gestaltung erfolgen. Der Zeitplan des Projekts freiRaum Ottensen sieht eine Umsetzung frühestens ab Q4 2025 vor. Im Rahmen des Projekts freiRaum Ottensen wird nur der Kreuzungsbereich umgeplant und umgebaut.

 

c)       Warum wurde der vorgesehene Planungsbeginn zum 3. Quartal nicht eingehalten?

 

Zu c)

Siehe Antwort zu a). Koordination mit dem Planungsvorgang der anderen Projekte ist erforderlich.

 

  1. Hat das Bezirksamt im Verfahren zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2025/ 2026 zusätzliche finanzielle Mittel für Belagserneuerung im Bereich der Fußngerzone Ottenser Hauptstraße angemeldet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

Zu 8.:

Es ist weiterhin vorgesehen, diese Mittel anzumelden. Die diesbezügliche Abfrage seitens der Fachbehörde für 2025 ist allerdings noch nicht erfolgt.

 

  1. Wie kommt die im Vergleich zu anderen im Arbeitsprogramm enthaltenen Maßnahmen vergleichsweise niedrige Schätzung des Arbeitsaufwands zustande?

 

Zu 9.:

Es handelt sich bei der Sanierung der Oberfläche in der Ottenser Hauptstraße um eine Maßnahme mit geringerem bis mittleren Aufwand, da es sich um eine reine Erneuerung des Belages und nicht um eine gestalterische und verkehrstechnische Umplanung des Straßenverkehrsraumes mit Grundsanierung handelt. Daher ist der Aufwand geringer einzuschätzen.

 

Vorbemerkung zu den Fragen 10 bis 11: Im Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.09.2024 (Drucksache 21-4297.1B) wird das Amt gemäß § 19 BezVG aufgefordert, großflächige Erneuerungen des Bodenbelags in der Fußngerzone Ottenser Hauptstraße vorzunehmen. In der Antwort des Amtes auf diesen Beschluss vom 13. November 2024 (Drucksache  214527) ist schlicht von „Belagserneuerung“ die Rede. Im Arbeitsprogramm (Stand: 26. Oktober 2024) wird die vorgesehene Maßnahme lediglich als „Instandsetzung des Belags“ bezeichnet.

 

  1. Welchen Umfang haben die vom Amt für die Fußngerzone Ottenser Hauptstraße vorgesehenen Baumaßnahmen? Handelt es sich um eine vollständige Belagserneuerung oder lediglich um eine Instandsetzung - d.h. großflächige Mängelbeseitigung  des bestehenden Belags?

 

Zu 10.:

Die genannten Begriffe sind nicht unbedingt genau definiert. Der genaue Umfang der erforderlichen Arbeiten wird sich mit Beginn der Planung und den Voruntersuchungen zu Baumwurzeln, Oberflächenentwässerung, Zwangspunkten etc. ergeben. Vorgesehen ist eine flächige und vollständige Erneuerung des Belages und kein partielles Flickwerk.

 

  1. Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen?

 

Zu 11.:

Es wird nach wie vor angestrebt, die Umsetzung mit dem Bau der Projekte aus freiRaum Ottensen zu koordinieren, um die Belastung durch Bautätigkeiten r den Bereich möglichst gering zu halten. Siehe auch Antwort zu 7.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.09.2024
Ö 4.2
Anhänge

ohne

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