22-0266

Fußball Europa-Meisterschaft niedrigschwellig erlebbar und auch erreichbar machen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.05.2024

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.10.2024
Ö 11.7
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.05.2024 anliegende Drucksache 21-5087B beschlossen.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 11.09.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1. hatte die Bezirksamtsleitung bereits in der Sitzung der Bezirksversammlung vom 30.05.2024 auszugsweise vorgetragen, was der Senat auf eine Schriftliche Kleine Anfrage am 24.05.2024 bereits geantwortet hatte (vgl. Drs. Nr. 22/15298):

 

Das Konzept der UEFA und der EURO 2024 GmbH sieht für die Fußballeuropameisterschaft eine überwiegende Anreise mit dem Umweltverbund vor. Am Stadion und an der Fan-Zone sind keine regulären Parkplätze vorgesehen. Dies war eine Vorgabe für das Host City Konzept der UEFA und der EURO 2024 GmbH und des darin enthaltenen Teilkonzeptes Mobilität.

 

Das Teilkonzept Mobilität wurde in Zusammenarbeit von einer Vielzahl an Beteiligten erstellt. Die Federführung liegt bei der BVM [Behörde für Verkehr und Mobilitätswende) in enger Zusammenarbeit mit der EURO-2024-Projektleitung des Sportamtes der BIS [Behörde für Inneres und Sport].

 

Mobilitätseingeschränkte Stadiongäste können bei der Ticketbuchung eine Berechtigung für einen Parkplatz am Stadion beantragen. Zur UEFA EURO 2024 stehen für mobilitätseingeschränkte Stadiongäste 120 Parkplätze auf Parkplatz Gelb zur Verfügung.

 

Die BIS, Landessportamt hatte diese Position im Vorfeld der Sitzung der Bezirksversammlung auf Nachfrage nochmals ausdrücklich bestätigt.

 

Zu 2. hatte die Bezirksamtsleitung in der Sitzung der Bezirksversammlung ebenfalls bereits vorgetragen:

 

Zu Ziffer 2 können wir mitteilen, dass dem Bezirksamt Altona bis zum heutigen Tag keine Anträge für größere Public Viewing-Veranstaltungen im Bezirk Altona vorliegen.

 

Hinsichtlich der in dem CDU-Antrag geforderten Kulanz bei Übertragungen im Außenbereich von gastronomischen Einrichtungen, möchte das Bezirksamt Altona zunächst darauf hinweisen, dass die Mitarbeiter:innen des Bezirksamtes auf Grundlage von Rechtsvorschriften beispielsweise der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm oder auch erteilten Sondernutzungserlaubnissen - agieren und entsprechende Entscheidungen treffen. Aus dem CDU-Antrag ist bedauerlicherweise nicht ersichtlich, in welcher Form und in welcher konkreten Situation von den Mitarbeiter:innen ein „kulantes“ Verhalten erbeten wird. Das Bezirksamt muss als Verwaltungsorgan die Interessen aller im Blick behalten. Dazu gehören beispielsweise auch die Belange von Anwohner:innen, die gegebenenfalls durch eine TV-Übertragung im Außenbereich einer gastronomischen Einrichtung gestört werden. Nach aktuellem Sachstand ist eine TV-Übertragung im Außenbereich der Gastronomie nicht gestattet, insbesondere nicht mit Ton.

 

Dem Bezirksamt Altona ist an einem einheitlichen Vorgehen in der Freien und Hansestadt Hamburg gelegen und hat sich hierzu auch mit den anderen Bezirksämtern abgestimmt.

 

Dem Bezirksamt liegen aus dem Verlauf der Fußball Europa-Meisterschaft 2024 insgesamt zwei Beschwerden zu Fußballübertragungen im Außenbereich vor, davon eine bezüglich erlaubter Außengastronomie-Sondernutzungsflächen (Sommerterrassen). Zudem liegt dem Amt ein Polizeibericht zu einem entsprechenden vor (Außenübertragung vor einem Kiosk). Die Betreiber:innen wurden in zwei Fällen aufgefordert, die Außenübertragung einzustellen beziehungsweise nicht zu wiederholen. Gegen den:die Kioskbetreiber:in wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Ladenöffnungsgesetz eingeleitet.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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