22-1736

Funktionierendes Krisenmanagement in Altona sicherstellen - Bevölkerungsschutz besser aufstellen. Antrag der FDP-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Ö 9.4

Sachverhalt

Die Antworten des Bezirksamtes Altona auf die Anfrage „Blackout wenn es in Altona zappenduster wird!“ (Drs. 22-1720) zeigen, dass der Bezirk auf einen länger andauernden, großflächigen Stromausfall weiterhin nur unzureichend vorbereitet ist.

Trotz realer Ereignisse wie dem mehrtägigen Stromausfall infolge eines Sabotageaktes in Berlin wurden bislang keine konkreten Anpassungen der Notfall- und Krisenvorsorge vorgenommen. Weder existieren autark nutzbare Notunterkünfte, noch liegen bezirksspezifische Blackout-Konzepte vor. Auch die personelle und materielle Ausstattung des Katastrophenschutzes ist weiterhin begrenzt.

Ergänzend ist festzustellen, dass ein länger andauernder Stromausfall regelmäßig zu Folgeschäden in den Bereichen Telekommunikation, Wasserversorgung, medizinische Versorgung und Lebensmittelversorgung führt. Diese Kaskadeneffekte betreffen die Bevölkerung unmittelbar und erfordern auch auf bezirklicher Ebene vorbereitete, handlungsfähige Strukturen.Bevölkerungsschutz darf nicht allein auf Verweise auf übergeordnete Zuständigkeiten reduziert werden, sondern muss auch auf bezirklicher Ebene handlungsfähig sein.

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:

Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert,

  1. Bezirksspezifisches Blackout-Vorsorgekonzept erarbeiten


ein konkret handlungsorientiertes Vorsorge- und Einsatzkonzept für den Bezirk Altona zu erstellen und dem Hauptausschuss vorzulegen. Das Vorsorgekonzept soll verbindliche Handlungsabläufe für die ersten 24, 48 und 72 Stunden eines Stromausfalls enthalten und klare Zuständigkeiten sowie Entscheidungswege festlegen. Dabei ist darzustellen, welche Maßnahmen durch den Bezirk eigenständig umgesetzt werden können und an welchen Stellen landesbehördliche Unterstützung erforderlich ist;

  1. Verlässliche, krisenfeste Kommunikation organisieren


ein belastbares und realistisch umsetzbares Konzept zur Information der Bevölkerung bei Strom- und Netzausfällen vorzulegen. Dieses soll insbesondere analoge und netzunabhängige Kommunikationswege enthalten und auf Verständlichkeit, Erreichbarkeit und klare Zuständigkeiten ausgerichtet sein. Das Vorsorgekonzept soll verbindliche Handlungsabläufe für die ersten 24, 48 und 72 Stunden eines Stromausfalls enthalten und klare Zuständigkeiten sowie Entscheidungswege festlegen;

  1. Katastrophenschutz effizient und bedarfsgerecht weiterentwickeln


zu prüfen und darzulegen, wie der bezirkliche Katastrophenschutz personell, materiell und organisatorisch so aufgestellt werden kann, dass er im Ernstfall handlungsfähig bleibt, ohne Doppelstrukturen oder ineffiziente Parallelzuständigkeiten zu schaffen;

  1. Funktionsfähige, autarke Notunterkünfte sicherstellen


zeitnah stadtteilübergreifend geeignete Standorte zu identifizieren und so auszustatten, dass sie im Falle eines länger andauernden, großflächigen Stromausfalls verlässlich und autark betrieben werden können. Bei der Identifikation geeigneter Standorte sind insbesondere Schulen, Sporthallen und andere öffentliche Gebäude mit vorhandener Infrastruktur zu priorisieren. Für Notunterkünfte sind Mindeststandards hinsichtlich Notstromversorgung, Beheizung, Trinkwasser und sanitären Einrichtungen festzulegen;

  1. Eigenvorsorge und Information der Bevölkerung stärken


gemeinsam mit der zuständigen Fachbehörde ein schlankes und wirkungsorientiertes Konzept zur Information und Sensibilisierung der Bevölkerung für Blackout-Szenarien zu entwickeln. Der Fokus soll auf verständlicher Information und Stärkung der Eigenvorsorge liegen. Das Informationskonzept soll insbesondere vulnerable Bevölkerungsgruppen wie ältere Menschen, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen gezielt berücksichtigen. Die Informationen sind verständlich, niedrigschwellig und praxisorientiert zu gestalten ohne unnötige Verunsicherung zu erzeugen.

Die zuständige Fachbehörde für Inneres und Sport wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert,

  1. die erforderlichen finanziellen, personellen und materiellen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit der Bezirk Altona die unter Abschnitt I genannten Maßnahmen zur Krisen- und Blackout-Vorsorge umsetzen kann;
  1. dabei sicherzustellen, dass den Bezirken keine zusätzlichen Aufgaben ohne entsprechende finanzielle und personelle Ausstattung übertragen werden und eine verlässliche, auskömmliche Finanzierung gewährleistet ist;
  1. die bezirklichen Strukturen im Katastrophenschutz zielgerichtet zu unterstützen und zu koordinieren, um eine effiziente Aufgabenerfüllung, klare Zuständigkeiten und einen wirtschaftlichen Einsatz öffentlicher Mittel sicherzustellen.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
29.01.2026
Ö 9.4
Anhänge

ohne

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