Für eine smarte Müllentsorgung in Ottensen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2019
Letzte Beratung: 30.01.2020 Bezirksversammlung Ö 15.8
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.10.2019 anliegende Drucksache 21-0285.1 beschlossen.
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) hat unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) mit Schreiben vom 19.12.2019 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Die Müllabfuhr der SRH wird so geplant, dass in den Stoßzeiten des Berufsverkehrs möglichst keine Beeinträchtigungen auf den Hauptverkehrsstraßen durch die Entsorgungsfahrzeuge entstehen. Zudem hat sich die SRH im Zuge des Busbeschleunigungsprogramms der FHH verpflichtet, in der Hauptverkehrszeit Konflikte mit dem Linienbusverkehr zu vermeiden. Eine spätere Leerung kollidiert mit dem dann beginnenden Kunden-Verkehr im Altonaer Kerngebiet, eine frühere ist aufgrund der Lärmschutzverordnung nicht möglich.
Nach Abwägung aller, sich teils widersprechender Interessen, beeinträchtigt die aktuelle Praxis nach Einschätzung der SRH vergleichsweise wenige Interessen Dritter.
Zu 2:
Die SRH geht davon aus, dass mit „öffentlichen Müllcontainern“ die Depotcontainer im öffentlichen Raum gemeint sind. Dies vorausgeschickt, werden aktuell die Standorte wie folgt geleert und gereinigt:
Standplatz Arnoldstraße:
Leerung Papier/Pappe/Karton 3 x wöchentlich
Leerung Glas 1 x wöchentlich
Leerung Leichtverpackungen 2 x wöchentlich
Leerung Altkleider 2 x wöchentlich
Leerung Elektro-Altgeräte 6 x wöchentlich
Standplatzreinigung 6 x wöchentlich
Standplatz Bleickenallee:
Leerung Papier/Pappe/Karton 3 x wöchentlich
Leerung Glas 1 x wöchentlich
Leerung Leichtverpackungen 2 x wöchentlich
Standplatzreinigung 3 x wöchentlich
Standplatz Große Brunnenstraße:
Leerung Papier/Pappe/Karton 3 x wöchentlich
Leerung Glas 1 x wöchentlich
Standplatzreinigung 6 x wöchentlich
Zusätzlich zu den regelmäßigen Reinigungen kontrollieren die „WasteWatcher+“ die Standplätze. Bei Verunreinigungen stellen sie – wenn möglich – die Verursacher fest und leiten ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren ein. Im Anschluss lassen sie die festgestellten Verunreinigungen schnellstmöglich entfernen.
Die Anzahl der Beschwerdemeldungen zu den o.g. Standorten Arnoldstraße (35), Bleickenallee (14), Große Brunnenstraße (27) liegt zwar über dem Durchschnitt aller Hamburger Depotcontainer-Standorte (11,5), weicht aber nicht signifikant von vergleichbaren, zentral gelegenen Standorten ab.
Die SRH geht daher nicht davon aus, dass die geforderte höhere Leerungs-Frequenz die Zufriedenheit mit der Sauberkeit verbessern würde, im Gegenzug aber zu deutlich häufigeren Störungen des Verkehrsflusses führen würde.
Die BUE wird gemeinsam mit der SRH die aktuelle Entsorgungssituation im betroffenen Gebiet weiter beobachten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.