21-4283

Für den Erhalt des InfoCenters Altona-Altstadt! Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
31.08.2023
Sachverhalt

Der soziale Träger Kooperation Arbeiten, Lernen und Ausbildung e.V. (KOALA) betreibt in Altona zwei Sozialkaufhäuser mit einem Schreibservice: Das Sozialkaufhaus BaNotke und SchreibWerk BaNotke in Bahrenfeld sowie das InfoCenter Altona-Altstadt mit Sozialkaufhaus, Schreibservice und Repair-Werkstatt.

 

Das InfoCenter Altona-Altstadt, bietet den Bewohner:innen des Quartiers ein Sozialkaufhaus, eine Repair-Werkstatt sowie ein auf die Bedürfnisse von Armut betroffener Menschen ausgerichtetes Schreibbüro an. Das InfoCenter bietet Menschen in Langzeitarbeitslosigkeit Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II (AGH), die wieder eine Perspektive für den ersten Arbeitsmarkt eröffnen sollen. Infolge von Kürzungen und Umschichtungen von Fördermitteln im Bundeshaushalt sowie daraus folgenden Kürzungen der Zuschüsse des Jobcenters team.arbeit.hamburg wird die Zahl der AGH-Plätze beim Träger KOALA ab 2024 von derzeit 115 auf dann 40 Plätze reduziert. Ebenfalls gekürzt wird die je AGHStelle an den Träger gezahlte Pauschale für Verwaltung und Overhead-Personal. Für das InfoCenter Altona-Altstadt bedeutet dies das Ende. Es muss voraussichtlich schließen. Damit ist der Bezirk Altona anteilig zu den Leistungsempfänger:innen prozentual schlechter versorgt als andere Bezirke.

Damit diese negativen Konsequenzen der aktuellen Bundespolitik für Altona abgewendet werden können, muss die Sozialbehörde ihren Einfluss nutzen, um eine auskömmliche Weiterförderung der bereits bestehenden AGH-Maßnahmen zu erreichen. Dies ist im Interesse der Menschen, die sich bereits in einer laufenden AGH-Maßnahme befinden.

 

Jedoch müssen die als Teil der Hartz IV-Reformen eingeführten AGH-Maßnahmenr Langzeitarbeitslose mit Integrationsschwierigkeiten in den Arbeitsmarkt zeitnah weiterentwickelt werden. Die Bedingungen der dort tätigen Langzeitarbeitslosen müssen verbesserte werden durch tarifgebundenen Bezahlung, Sozialversicherungspflicht, bessere Arbeitsbedingungen, Sanktionsfreiheit und Freiwilligkeit. Die aktuell geplanten Streichungen sind ohne eine sich nahtlos daran anschließende verbesserte Alternative aus sozialpolitischer Sicht nicht hinnehmbar.

 

Der Antrag ist gemäß § 15 Abs. 3 BezVG dringlich durch den Hauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung zu entscheiden, da eine reguläre Beschlussfassung durch die Bezirksversammlung am 28. September 2023 dazu führte, dass nach § 27 Abs. 2 S. 2 BezVG eine Antwort der angesprochenen Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (BAGSFI) erst nach sechs Wochen Mitte November 2023 vorläge. Die von den Kürzungsmaßnahmen betroffenen sozialen Träger sind jedoch auf eine möglichst frühzeitige Klärung angewiesen, um sich mit ihren unternehmerischen Entscheidungen ggf. auf eine neue Situation einstellen zu können. Durch einen dringlichen Beschluss am 31. August 2023 im Hauptausschuss wird erreicht, dass die BAGSFI bereits einen Monat eher bis Mitte Oktober Stellung beziehen muss.

 

Vor diesem Hintergrund beantragt die Fraktion DIE LINKE, der Hauptausschuss möge gemäß § 15 Abs. 3 BezVG anstelle der Bezirksversammlung beschließen:

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert,

 

  1. ihren Einfluss als einer der Träger und Auftraggeber des Jobcenters team.arbeit.hamburg dahingehend auszuüben, dass die bereits bestehenden AGHMaßnahmen r Langzeitarbeitslose mit Integrationsschwierigkeiten in den Arbeitsmarkt auskömmlich weiter gefördert werden und der soziale Arbeitsmarkt für die große Gruppe der langzeitarbeitslosen Bürger:innen nicht weiter beschnitten wird,

 

  1. die AGH-Maßnahmen, die für Langzeitarbeitslose mit Integrationsschwierigkeiten in den Arbeitsmarkt konzipiert sind, dahingehend weiterzuentwickeln, dass eine tarifliche Bezahlung, Sozialversicherungspflicht, bessere Arbeitsbedingungen, Sanktionsfreiheit und Freiwilligkeit eingeführt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Anhänge

ohne