Freiraumplanung auf dem A-7-Deckel: Gutes Miteinander von Rad- und Fußverkehr gewährleisten Antrag der Fraktion GRÜNE
Letzte Beratung: 11.04.2019 Hauptausschuss Ö 3
Der A-7-Deckel soll in Altona als Grünzug geplant werden, der neben dem Platz für Kleingärten viel Raum für umweltfreundliche Verkehre sowie Spiel- und Freizeitangebote beinhalten soll. Im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport ist nun ein Konzept vorgelegt worden, das mögliche Planungen weiter präzisiert. Mit diesem Gutachten „Gut bedachtes Altona – Freiraumnutzung 2030+ – Spiel- und Bewegungsangebote vom Volkspark bis zur Elbe“ werden zahlreiche Ideen für attraktiven Fußverkehr, für Verweilen, Spaziergehen und Sich-Begegnen vorgestellt. Der Radverkehr wird erwähnt, aber wenig mitbetrachtet.
Dies sollte bei weiteren Planungsschritten unbedingt erfolgen. Schon länger sind Vorüberlegungen zur Radverkehrsführung bekannt geworden. So wurde im Mai 2017 in den Abwägungsvermerken zur Schlussverschickung des Projektes „6-/8-streifige Erweiterung der A 7 – Umgestaltung AS HH-Othmarschen“ die Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) erwähnt:
„Der Zweirichtungsradweg im Bereich des künftigen Autobahndeckels ist mit 3 Metern zu schmal bemessen, da sich hier mehrere Radverkehrsströme vereinigen (starkes zu erwartendes Radverkehrsaufkommen im Zuge der neuen Nord-Süd-Verbindung + Radverkehre im Zuge der Behringstraße/ Walderseestraße). Der Zweirichtungsradweg sollte auf 4 Meter verbreitert werden, um Konfliktpotentiale zu verringern und Überholmöglichkeiten zu gewährleisten.“
Werden die Radverkehrsanlagen nicht genügend berücksichtigt, sind Konflikte – auch mit Planungen, die den Ansätzen des vorliegenden Freiraumkonzepts folgen – wahrscheinlich.
Da die Beschlussempfehlung des Bezirksamtes (Drs. 20-5734) zum Freiraumkonzept bereits in der nächsten Sitzung des GNS-Ausschusses abgestimmt werden soll, besteht Eilbedürftigkeit.
Der Hauptausschuss beschließt daher stellvertretend für die Bezirksversammlung:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) sowie die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert:
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