freiRaum Ottensen Das autoarme Quartier: Freiräume gestalten und den Umbau beginnen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.05.2024
Die Bezirksversammlung in Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.05.2024 anliegende Drucksache 21-5092B beschlossen.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 02.09.2024 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.
Das Bezirksamt prüft Elemente der Verlangsamung des Radverkehrs und der Aufmerksamkeitserhöhung im weiteren Planungsprozess (nach der Schlussverschickung). Eine Evaluation der Situation am Ottenser Kreuz ist nicht umsetzbar: Es fehlt an objektiven Daten (Unfällen, Beschwerdelage), die dem zugrunde gelegt werden könnten. Alternativ zu einer Evaluation wird daher im Anschluss an den Umbau das Geschehen hinsichtlich Unfällen beziehungsweise Beschwerdelage weiterhin im Blick behalten und über diesbezügliche Veränderungen informiert.
a) Zu Evaluation siehe Antwort 1a. Eine Prüfung bezüglich der Fahrradstraße kann erst später und nur entsprechend vorhandener Personalressourcen geprüft werden.
b) Die Ausgestaltung wird im Mobilitätsausschuss vorgestellt, sobald diese vorliegt.
c) Gemäß Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) können punktuelle Einbauten im Sicherheitsraum des Gehwegs vorgesehen werden wie beispielsweise Verkehrszeichen, Poller, Lampenmasten. Eine Verlegung der Lampenmasten an die Gebäudefassade würde jedoch dazu führen, dass der Gehweg beidseitig eingeengt wird – durch die Laternenmasten an der Gebäudefassade und die Verkehrszeichen im Sicherheitsraum zur Fahrbahn hin.
Nach Rücksprache mit der Feuerwehr Hamburg erweist sich eine Hängebeleuchtung als äußerst nachteilig für den Einsatz von Drehleitern und damit für die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges. Im Ernstfall müssten die Drehleitwagen komplett eingefahren, einige Meter weitergefahren und dann erneut aufgebaut werden, was zu erheblichen Verzögerungen führen könnte. Dies gilt, wenn auch in geringerem Maße, ebenfalls für Peitschenmasten.
Hamburg Verkehrsanlagen GmbH hat ebenfalls die Hängebeleuchtung geprüft und als nicht praktikabel eingeschätzt. Eine solche Lösung wäre nur aufwendig und sehr kostenintensiv umzusetzen. Zudem wären Wartung und Unterhalt teurer als bei herkömmlichen Lösungen. Aus all diesen Gründen, insbesondere zur Sicherstellung des zweiten Rettungswegs, sollen die vorhandenen Peitschenmasten durch gerade Laternenmasten ersetzt werden.
d) Die geplante StadtRAD-Station auf Höhe der Bahrenfelder Straße Nr. 81-85 wird verschoben und an dieser Stelle werden weitere Fahrradbügel vorgesehen. Der alternative Standort wird gemeinsam mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende erörtert.
e) Auf Grundlage dieses Beschlusses und den Rückmeldungen zur 2. Verschickung wurde sich gemeinsam mit dem Polizeikommissariat 21 und der Feuerwehr auf eine grundsätzliche Fahrbahnbreite von 4 Meter geeinigt. Diese gilt für die zufahrtsbeschränkten Bereiche in der Ottenser Hauptstraße, Bahrenfelder Straße und Großen Rainstraße. In der Ottenser Hauptstraße (Bereich der Hausnummern 48-54) ist eine Fahrbahnbreite zwischen 5,30 Meter und 6 Meter erforderlich, um die Fahrbeziehungen bei Abbiegevorgängen, insbesondere auch der Feuerwehr, zu gewährleisten. In der Bahrenfelder Straße zwischen Erzberger Straße und Klausstraße/ Eulenstraße wird die Fahrbahnbreite auf 4,80 Meter festgelegt, da hier keine Zufahrtsbeschränkung vorherrscht. In diesem Abschnitt sind trotzdem Gehwegverbreiterungen möglich.
Eine weitere Reduzierung der Fahrbahnbreite in den zufahrtsbeschränkten Bereichen auf 3,50 Meter ist aufgrund der Regelwerke nicht möglich und würde trotz geringem Auto- und Lastkraftwagenverkehr zu einem Qualitätsverlust für den Radverkehr führen. Die Mindestbreite für eine Einbahnstraße mit Radverkehr in Gegenrichtung frei liegt gemäß ReStra bei 3,80 Meter. Die Regelbreite für Fahrradstraßen liegt gemäß ReStra bei 4 Meter. Weiter weist die ReStra darauf hin, dass Mindestbreiten bereits mit einem Verlust der Funktionalität einhergehen und daher nur auf möglichst kurzen Strecken eingesetzt werden sollten. Eine Aneinanderreihung von Mindestmaßen ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich ausgeschlossen.
Die planerische Abwägung, beide Straßenzüge auf die Regelbreite für Fahrradstraßen von 4 Meter anzusetzen, stellt einen funktionalen Straßenraum zur Förderung des Radverkehrs sicher. Die Angleichung beider Straßenzüge sorgt für eine einheitliche räumliche Wahrnehmung und stärkt so den Quartierscharakter der Gesamtmaßnahme.
f) Das Bezirksamt wird den Austausch mit den Gewerbetreibenden zu gastronomischen Außenflächen aufrechterhalten.
Zu 2.
Im Rahmen des Begrünungs- und Gestaltungskonzeptes wird ein Bürger:innenbeteiligungsformat durchgeführt, das gezielte Fragestellungen untersucht, beispielsweise zu Materialität oder einzelnen Standorten. Dieses Format baut auf der bereits erfolgten Beteiligung auf. Die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsprozesse sind unter freiRaum Ottensen: freiRaum Ottensen: Dokumentation der Beteiligungsformate (hamburg.de) einsehbar. Darüber hinaus wird der Beirat in die Konzepterstellung einbezogen.
Zu 3.
Das Bezirksamt hat im August 2024 die Ausschreibung für ein vertiefendes Verkehrskonzept für die Wirtschaftsverkehre initiiert. Dieses Konzept umfasst neben Lieferverkehren auch Serviceverkehre. Eine enge Einbindung der Gewerbetreibenden ist dabei eine grundlegende Voraussetzung für die Konzepterarbeitung.
Zu 4.
Der Beirat wird über die gesamte Projektlaufzeit hinweg bestehen bleiben. Dies wurde in der 13. Beiratssitzung am 06.06.2024 beschlossen. Zwischenzeitlich wurde auch die Vertretung für Anwohner:innen unter 20 Jahren besetzt.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.